INEOS Quattro Finance 2 Plc ("2026 Senior Secured Notes Issuer"), INEOS Quattro Finance 1 Plc ("2026 Senior Notes Issuer") und INEOS Styrolution Group GmbH ("Senior Secured Notes Issuer 2027") und zusammen mit dem Senior Secured Notes Emittent 2026 und dem Senior Notes 2026 die "Emittenten") geben die Ergebnisse der zuvor angekündigten Einladung an Inhaber von (i) INEOS Quattro Finance 2 Plc 21/2 % Senior Secured Notes mit Fälligkeit 2026 gemäß Regulation S (ISIN: XS2291929573 / Common Code: 229192957) ("2026 Senior Secured Notes") bekannt, (ii) INEOS Quattro Finance 1 Ausgabe Die 33/4 % Senior Notes der plc, fällig 2026, gehalten gemäß Regulation S (ISIN: XS2291928849 / Common Code: 229192884) ("2026 Senior Notes") und (iii) die 21/4% Senior Secured Notes der INEOS Styrolution Group GmbH, die 2027 fällig sind, gehalten gemäß Regulation S (ISIN: XS2108560306 /Common Code: 210856030) ("2027 Senior Secured Notes") (jeweils eine "Serie" und zusammen die "Notes"), um solche Notes zum Kauf in bar anzubieten (jeweils eine solche Einladung, ein "Angebot" und zusammen die "Angebote"), vorbehaltlich Erfüllung der neuen Finanzierungsbedingung sowie der allgemeinen Bedingungen und der weiteren im Tender Offer Memorandum vom 23. September 2024 beschriebenen Bedingungen und der "Tender Offer Memorandum"). Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Bekanntmachung nicht anders definiert sind, haben die im Tender Offer Memorandum angegebenen Bedeutungen.
Die Angebote wurden von den Emittenten am 23. September 2024 gestartet und liefen am 1. Oktober 2024 um 17:00 Uhr CET ab (die "Ablauffrist").
Zur Ablauffrist wurden (i) der Gesamtkapitalbetrag der Senior Secured Notes 2026 von 324.324.000 €, (ii) der Gesamtkapitalbetrag der Senior Notes 2026 von 330.298.000 € und (iii) der Gesamtkapitalbetrag von 2027 Senior Secured Notes von 231.870.000 € gültig angeboten.
Die folgende Tabelle gibt bestimmte Informationen zu den Ergebnissen der jeweiligen Angebote dar:
Zusammenfassung der Angebote
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Emittent |
Beschreibung der Notizen |
ISIN/ |
Reifedatum |
Par-Aufruftermine |
Gesamtbetrag der gültig ausgeschriebenen Kreditvergabe |
Serien-Zulassungsbetrag |
Pro-Rationsfaktor |
Kaufpreis |
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INEOS Quattro Finance 2 Plc (der "Senior Secured Notes Emittent 2026") |
21/2 % Senior Secured Notes fällig 2026 ("2026 Senior Secured Notes")
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XS2291929573/ |
15. Januar 2026 |
15. Januar 2025 |
€324.324.000 (1)(4) |
324.324.000 € |
N/A |
99.75% |
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INEOS Quattro Finance 1 Plc ("Senior Notes Issuer 2026") |
33/4 % Senior Notes fällig 2026 ("2026 Senior Notes")
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XS2291928849/229192884 |
15. Juli 2026 |
15. Januar 2025 |
€330.298.000 (2)(4) |
€330.298.000 |
N/A |
100.00% |
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INEOS Styrolution Group GmbH ("Senior Secured Notes Issuer 2027") |
21/4 % Senior Secured Notes fällig 2027 (" 2027 Senior Secured Notes") |
XS2108560306/210856030 |
16. Januar 2027 |
15. Januar 2025 |
€231.870.000 (3)(4) |
€231.870.000 |
N/A |
97.00% |
Hinweis:
- Der aggregierte Kapitalbetrag der gültig getenderten Notes umfasst die Senior Secured Notes 2026, die gemäß Regulation S ("Regulation S") nach dem Securities Act von 1933, in der geänderten Fassung ("Securities Act") (ISIN: XS2291929573 / Common Code: 229192957) gehalten werden, und schließt nicht die unter dem Senior Secured Notes Indenture 2026 ausgegeben und gemäß Regel 144A des Securities Act (ISIN: XS2291929904 / Common Code: 229192990) (die "Regel 144A 2026 Senior Secured Notes") gehalten werden. Zur Vermeidung von Zweifeln: Das gemäß dem Tender Offer Memorandum in Bezug auf die Senior Secured Notes 2026 bezog sich ausschließlich auf die Senior Secured Notes von 2026, die gemäß Regulation S gehalten werden.
- Der aggregierte Kapitalbetrag der gültig getenderten Notes umfasst die Senior Notes 2026, die gemäß Regulation S (ISIN: XS2291928849 / Common Code: 229192884) gehalten werden und nicht die unter dem Senior Notes Indenture 2026 ausgegeben und gemäß Regel 144A des Securities Act (ISIN: XS2291929813 / Common Code: 229192981) (die "Regel 144A 2026 Senior Notes") gehalten werden. Zur Vermeidung von Zweifeln: Das gemäß dem Tender Offer Memorandum für die Senior Notes 2026 bezog sich ausschließlich auf die Senior Notes von 2026, die gemäß Regulation S gehalten werden.
- Der aggregierte Kapitalbetrag der gültig angebotenen Notes umfasst die Senior Secured Notes 2027, die gemäß Regulation S (ISIN: XS2108560306 / Common Code: 210856030) gehalten werden und nicht die unter dem Senior Secured Notes Indenture 2027 ausgegeben und gemäß Regel 144A des Securities Act (ISIN: XS2108560645 / Common Code: 210856064) (die "Regel 144A 2027 Senior Secured Notes") gehalten werden. Zur Vermeidung von Zweifeln: Das gemäß dem Tender Offer Memorandum für die Senior Secured Notes 2027 bezog sich ausschließlich auf die Senior Secured Notes von 2027, die gemäß Regulation S gehalten werden.
- Bestimmte der endgültigen Aktionäre der Emittenten und von einem oder mehreren von ihnen kontrollierte Einheiten (die "Permitted Holders") nahmen an den Angeboten teil. Der Senior Secured Notes Emittent 2026 hat 2026 Senior Secured Notes mit einem Gesamtkapitalbetrag von 5.000.000 € von den Permitted Holders angenommen, der Senior Notes 2026 hat 2026 Senior Notes in einem Gesamtkapitalbetrag von 53.000.000 € von den Permitted Holders zum Kauf akzeptiert, und der Senior Secured Notes 2027 hat 2027 Senior Secured Notes in einem Gesamtkapitalbetrag von 62.000.000 € von den Permitted Holders zum Kauf akzeptiert.
Alle Schuldverschreiber, deren Anleihen vom betreffenden Emittenten gültig angeboten und zum Kauf akzeptiert wurden, sind berechtigt, den Kaufpreis (wie oben dargestellt) zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen auf diese Schuldverschreibungen ab und einschließlich des Zinszahlungsdatums für diese Anleihen bis zum (aber ohne Ausnahme) des Abwicklungsdatums (wie unten definiert) zu erhalten.
Der betreffende Emittent beabsichtigt, alle gültig angebotenen Notes zu akzeptieren und eine Mitteilung über eine optionale Rückzahlung in Bezug auf (i) die ausgegebenen Senior Secured Notes 2026 und (ii) die Issued Senior Notes 2026, die in jedem Fall nach Abschluss des betreffenden Angebots vollständig zum Nennwert am 15. Januar 2025 gemäß deren Bedingungen noch ausstehend bleiben. Details zu jeder solchen optionalen Rückzahlung werden vom zuständigen Emittenten in einer separaten Rückzahlungsmitteilung gemäß den Bedingungen der betreffenden Notes am oder nach dem 18. November 2024 bereitgestellt. Diese Mitteilung stellt keine Rückzahlungsbenachrichtigung dar. Der Senior Secured Notes 2027 Emittent hat zum Zeitpunkt dieses Datums nicht die Absicht, verbleibende Senior Secured Notes 2027 mit den Erlösen aus der neuen Finanzierung einzulösen.
Nach der Annullierung der gültig ausgeschriebenen und zum Kauf akzeptierten Notes beträgt der Gesamtbetrag (i) der am Abwicklungstermin 2026 ausstehenden Senior Secured Notes des Senior Secured Notes 2026 Emittenten am Abwicklungstermin im Rahmen der Senior Secured Indenture 2026 57.730.000 €, (ii) die ausgegebenen Senior Notes 2026 des Senior Notes Emittenten 2026, die am Abwicklungsdatum 2026 im Rahmen der Senior Notes Indenture 2026 noch ausstehen, beträgt 41.909.000 €, und (iii) die am Abwicklungstag der 2027 verbleibenden Senior Secured Notes des Emittenten 2027, der am Abwicklungstag nach dem Senior Secured Notes 2027 ausstehend ist, beträgt 368.130.000 €.
Vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung oder Aufhebung der neuen Finanzierungsbedingung und der allgemeinen Bedingungen erwarten die Emittenten die Zahlung für die Notes jeder Schuldverschreibungsserie, die am 7. Oktober 2024 (dem "Abwicklungsdatum") gültig eingereicht und zum Kauf angenommen wurden. Eine solche Zahlung über die Clearing-Systeme erlöst die Zahlungsverpflichtungen jedes Emittenten in Bezug auf die Zahlung des Kaufpreises und der aufgelaufenen Zinsen. Unter keinen Umständen werden Zinsen gezahlt, da sich die Übertragung der Gelder an die Schuldverschreibungsinhaber durch eines der Clearing-Systeme verzögert.
Die Emittenten, ihre jeweiligen Muttergesellschaften und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften behalten sich zudem das Recht vor, jederzeit oder von Zeit zu Zeit nach Abschluss der Angebote frei zu kaufen, privat ausgehandelte Transaktionen, Übernahmeangebote, Austauschangebote, Rücklösungen oder andere (einschließlich, ohne Ausnahme, solche, die im Rahmen dieser Angebote angeboten, aber nicht zum Kauf angenommen wurden), in jedem Fall zu Bedingungen, die mehr oder weniger günstig sein können als die von den Angeboten vorgesehenen.
Weitere Informationen
Alle Fragen oder Hilfsanfragen im Zusammenhang mit (i) den Angeboten können an einen der Händlermanager gerichtet werden, und (ii) das Angebot der Schuldverschreibungen kann an den Tender Agent gerichtet werden; die Kontaktdaten zu jedem dieser Angebote sind auf der Rückseite dieser Bekanntmachung angegeben.
Diese Ankündigung ist weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Anleihen. Die Angebote wurden ausschließlich gemäß dem Tender Offer Memorandum gemacht, und die Informationen in dieser Bekanntmachung sind durch Bezug auf das Tender Offer Memorandum eingeschränkt.
Diese Mitteilung wird von INEOS Quattro Finance 2 Plc, INEOS Quattro Finance 1 Plc und INEOS Styrolution Group GmbH veröffentlicht und enthält Informationen, die für Artikel 7 des MAR als Insiderinformationen qualifiziert sind oder möglicherweise qualifiziert waren, einschließlich Informationen zum oben beschriebenen Angebot. Für die Zwecke von MAR und Artikel 2 der Kommissions-Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 (einschließlich der Teilung des britischen Landesrechts gemäß dem European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der geänderten Fassung)) wird diese Mitteilung von Dirk Arhelger, Leiter der Investor Relations bei INEOS Quattro Finance 2 Plc, INEOS Quattro Finance 1 Plc und INEOS Styrolution Group GmbH gemacht.
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DIE HERAUSGEBENDEN INEOS Quattro Finance 1 plc INEOS Quattro Finance 2 Plc Hawkslease, Chapel Lane Lyndhurst Hampshire, SO43 7FG INEOS Styrolution Group GmbH Mainzer Landstraße 50 60325 Frankfurt am Main Deutschland |
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Anfragen nach Informationen im Zusammenhang mit den Angeboten richten sich an: |
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HÄNDLERMANAGER |
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Goldman Sachs Bank Europe SE Marienturm Taunusanlage 9-10 D-60329 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +44 20 7774 4836 Achtung: Liability Management Group E-Mail: liabilitymanagement.eu@gs.com |
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ING Bank N.V., Londoner Filiale 8-10 Moorgate London EC2R 6DA Vereinigtes Königreich
Telefon: +44 20 7767 6784 E-Mail: liability.management@ing.com Achtung: Liability Management Group |
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Banco Santander, S./A. Ciudad Grupo Santander Avenida De Cantabria s/n Edificio Encinar 28660 Boadilla del Monte Madrid Spanien Achtung: Haftungsmanagement E-Mail: liabilitymanagement@gruposantander.com |
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Anfragen nach Informationen zu den Ausschreibungsverfahren der Notes sind an den Ausschreibungsbeauftragten zu richten: |
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DER TENDERAGENT Kroll Issuer Services Limited Der Splitter 32 London Bridge Street London SE1 9SG Vereinigtes Königreich Achtung: Owen Morris Telefon: + 44 20 7704 0880 E-Mail: ineos@is.kroll.com Angebotswebsite: https://deals.is.kroll.com/ineoseuro |
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Mitteilung muss zusammen mit dem Tender Offer Memorandum gelesen werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch die Aufforderung zu einem Angebot zum Verkauf eines der hier beschriebenen Wertpapiere dar, noch darf es ein Angebot oder Verkauf solcher Wertpapiere in einer Rechtsordnung geben, in der ein solches Angebot, eine solche Einladung oder ein solches Verkaufsangebot rechtswidrig wäre. Die Angebote wurden ausschließlich gemäß dem Tender Offer Memorandum gemacht.
Diese Ankündigung enthält sowohl historische als auch zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind keine historischen Fakten, sondern nur Vorhersagen und können im Allgemeinen durch Aussagen identifiziert werden, die Formulierungen wie "wird", "kann", "sollte", "könnte", "fortsetzen", "erwarten", "glauben", "planen", "wahrscheinlich", "erscheinen", "projizieren", "abschätzen", "beabsichtigen", "riskieren", "ziel", "bemühen", "aussicht", "optimistisch", "aussichtlich", "aussichtlich" oder andere Wörter oder Phrasen von ähnlicher Bedeutung enthalten. Ebenso sind Aussagen, die unsere Ziele, Pläne oder Ziele beschreiben, auch zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen, die sich auf die zukünftige operative Leistung der Emittenten oder deren jeweilige Muttergesellschaften oder auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die sie in Zukunft erwarten oder erwarten, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den damals aktuellen Plänen, Schätzungen und Prognosen der Emittenten oder der jeweiligen Muttergesellschaften und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Faktoren, die diese zukunftsgerichteten Aussagen wesentlich beeinflussen könnten, finden Sie im Tender Offer Memorandum unter der Überschrift "Risikofaktoren". Inhaber werden gebeten, diese Faktoren bei der Bewertung der zukunftsgerichteten Aussagen sorgfältig zu berücksichtigen und werden gewarnt, sich nicht zu sehr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die in dieser Ankündigung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erfolgen nur zum Datum dieser Bekanntmachung, und wir übernehmen keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, um neue Informationen, zukünftige Ereignisse oder andere Ereignisse widerzuspiegeln. Angesichts dieser Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten die zukunftsgerichteten Ereignisse eintreten oder auch nicht. Wir können Ihnen nicht garantieren, dass prognostizierte Ergebnisse oder Ereignisse erreicht werden.
ANGEBOTS- UND VERTRIEBSBESCHRÄNKUNGEN
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Anzeige oder das Tender Offer Memorandum kommt, sind von jedem Emittent, den Händlermanagern und dem Tender Agent verpflichtet, sich über solche Einschränkungen zu informieren und einzuhalten.
Vereinigte Staaten
Die Angebote werden nicht direkt oder indirekt gemacht und werden nicht direkt oder indirekt in oder durch die Nutzung der Post oder durch irgendeine Weise oder Mittel des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine US-Person (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (jeweils eine "US-Person") gemacht werden. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Faxübertragung, elektronische Post, Telex, Telefon, das Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation. Dementsprechend werden Kopien des Tender Offer Memorandums und alle anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Angeboten nicht direkt oder indirekt per Post oder anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet (einschließlich, ohne Ausnahme von Verwahrern, Nominierten oder Treuhändern) in oder in die Vereinigten Staaten oder an eine US-Person, und die Notes dürfen in den Angeboten nicht durch eine solche Nutzung, Mittel, Mittel oder Einrichtung oder von Personen, die sich in den Vereinigten Staaten befinden oder dort wohnen, oder von einer US-Person abgegeben. Jedes angebliche Angebot von Notes in den Angeboten, das direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und jedes angebliche Angebot von Schuldverschreibungen, das von einer Person in den Vereinigten Staaten, von einer US-Person, von einer Person, die im Auftrag oder zum Vorteil einer US-Person handelt, oder von einem Vertreter, Treuhänder oder anderen Vermittler, der auf nicht-ermessener Grundlage für einen Auftraggeber handelt und Anweisungen aus den Vereinigten Staaten oder für eine US-Person gibt, vorgeht, ist ungültig und wird nicht akzeptiert.
Das Tender Offer Memorandum ist kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an US-amerikanische Personen. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach oder eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act erfolgt.
Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der an einem Angebot teilnimmt, wird angeben, dass er keine US-amerikanische Person in den Vereinigten Staaten ist und nicht an einem solchen Angebot aus den Vereinigten Staaten teilnimmt, oder dass er nicht nach Ermessen für einen außerhalb der Vereinigten Staaten ansässigen Auftraggeber handelt, der keinen Befehl zur Teilnahme an diesem Angebot aus den Vereinigten Staaten gibt und keine US-Person ist. Für die Zwecke dieses und des obigen Absatzes bezeichnet "United States" die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen (einschließlich Puerto Rico, der Amerikanischen Jungferninseln, Guam, Amerikanisch-Samoa, Wake Island und der Nördlichen Marianen), jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.
Vereinigtes Königreich
Das Tender Offer Memorandum wird ausschließlich an bestehende Kreditverschreiber verteilt und richtet sich ausschließlich an solche bestehenden Obligationsberechtigten im Vereinigten Königreich, wo diese (wenn sie Kunden des Unternehmens wären) per se professionelle Kunden oder per se berechtigte Gegenpersonen des Unternehmens im Sinne der Regeln der Financial Conduct Authority ("FCA") wären. Das Tender Offer Memorandum richtet sich nicht an oder richtet sich nicht an Personen, die im Sinne der FCA-Regeln Privatkunden wären, und solche Personen sollten sich nicht darauf verlassen oder darauf handeln. Empfänger des Tender Offer Memorandum sollten beachten, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit den Angeboten auf eigene Kosten handelt und nicht für die Gewährung der Schutzmaßnahmen für die Kunden des Unternehmens oder für Beratung im Zusammenhang mit den Angeboten verantwortlich ist.
Darüber hinaus erfolgt die Mitteilung des Tender Offer Memorandum und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Angeboten nicht, und diese Dokumente und/oder Materialien wurden von einer autorisierten Person für die Zwecke von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 nicht genehmigt. Dementsprechend werden solche Dokumente und/oder Materialien nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen nicht weitergegeben werden. Die Weitergabe solcher Dokumente und/oder Materialien als Finanzförderung erfolgt ausschließlich an Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition von Investment Professionals (wie in Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geänderten Fassung (wie in Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion Order) definiert) fallen, oder Personen, die unter Artikel 43 der Financial Promotion Order fallen, oder an andere Personen, an die sie sonst rechtmäßig gemäß der Financial Promotion Order erteilt werden könnte.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
In jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (dem "relevanten Staat") richten sich die Angebote ausschließlich an qualifizierte Investoren in diesem relevanten Staat im Sinne der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017, in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung").
Jede Person in einem relevanten Bundesstaat, die eine Mitteilung bezüglich der im Tender Offer Memorandum vorgesehenen Angebote erhält, gilt als berechtigt und mit dem Händlermanager und den Emittenten vereinbart, dass sie im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung qualifizierter Anleger ist.
Belgien
Weder das Tender Offer Memorandum noch andere Dokumente oder Materialien zu den Angeboten wurden der Financial Services and Markets Authority (Autorité des services et marchés financiers/Autoriteit voor financiële diensten en markten) zur Genehmigung oder Anerkennung vorgelegt, und dementsprechend dürfen die Angebote in Belgien nicht im Rahmen eines öffentlichen Angebots abgegeben werden, wie in den Artikeln 3 und 6 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 über geänderte oder ersetzte öffentliche Übernahmeangebote. Dementsprechend dürfen die Angebote nicht beworben werden und die Angebote werden nicht verlängert, und weder das Tender Offer Memorandum noch andere Dokumente oder Materialien zu den Angeboten (einschließlich Memorandums, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnlicher Dokumente) wurden direkt oder indirekt an eine Person in Belgien verteilt oder zugänglich gemacht, außer wenn es sich nur um Wertpapiere bezieht, die von "qualifizierten Investoren" im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Prospektverordnung gehalten werden, die auf eigene Kosten handeln. Das Tender Offer Memorandum wurde ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Investoren und ausschließlich für die Zwecke der Angebote ausgegeben. Dementsprechend dürfen die im Tender Offer Memorandum enthaltenen Informationen weder für andere Zwecke verwendet noch an andere Personen in Belgien weitergegeben werden.
Frankreich
Die Angebote werden weder direkt noch indirekt in der Republik Frankreich ("Frankreich") gemacht, außer an qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés), wie in Artikel L.411-2 1° des französischen Code monétaire et financier und in Artikel 2(e) der Prospektverordnung definiert. Keines der Tender Offer Memorandums, dieser Bekanntmachung oder sonstige Dokumente oder Materialien zu den Angeboten wurden oder werden in Frankreich außer an qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) verteilt, und nur qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) sind berechtigt, an den Angeboten teilzunehmen. Das Tender Offer Memorandum, diese Bekanntmachung und alle anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Angeboten wurden weder zur Freigabe noch von der Autorité des marchés financiers eingereicht oder von ihr genehmigt.
Italien
Keines der Angebote, des Tender Offer Memorandums, dieser Bekanntmachung oder sonstiger Dokumente oder Materialien zu den Angeboten wurden oder werden dem Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") vorgelegt oder werden.
Die Angebote werden in der Republik Italien als ausgenommene Angebote gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998, in der jeweils gültigen Fassung (dem "Finanzdienstleistungsgesetz") und Artikel 35-bis, Absatz 4 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 durchgeführt.
Schuldverschreiber oder wirtschaftlich berechtigte Eigentümer der Schuldverschreibungen können einige oder alle ihrer Schuldverschreibungen gemäß den Angeboten über autorisierte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz, CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15. Februar 2018, in der jeweils geänderten Fassung, sowie dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993, in der jeweils geänderten Fassung) und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den von CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde auferlegten Anforderungen, abgeben.
Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich Informationspflichten gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit den Notes oder den Angeboten einhalten.
Spanien
Keines eines Angebots, des Tender Offer Memorandum oder dieser Bekanntmachung stellt ein Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit in Spanien gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 oder eines Übernahmeangebots in Spanien nach Gesetz 6/2023 vom 17. März über Wertpapiermärkte und Anlagedienstleistungen sowie gemäß dem Königlichen Dekret 1066/2007 vom 27. Juli dar, alle in der geänderten Fassung, sowie etwaige daraus erlassene Regelung.
Dementsprechend wurden das Tender Offer Memorandum und diese Bekanntmachung nicht zur Genehmigung oder Genehmigung durch die spanische Wertpapiermarktaufsicht (Comisión Nacional del Mercado de Valores) eingereicht.
Schweiz
Ein öffentliches Angebot im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes ("FinSA") darf in der Schweiz in Bezug auf die Schuldverschreibungen weder direkt noch indirekt abgegeben werden. Daher stellen weder das Tender Offer Memorandum noch andere Angebots- oder Marketingmaterialien im Zusammenhang mit den Notes einen Prospekt dar, wie dieser Begriff gemäß Artikel 35 FinSA verstanden wird, noch als Listingprospekt im Sinne der Listingregeln der SIX Swiss Exchange. Dementsprechend gelten die ansonsten für Investoren in der Schweiz geltenden Anlegerschutzregeln nicht für die Angebote. Im Zweifelsfall wird Investoren mit Sitz in der Schweiz empfohlen, sich bezüglich der Angebote an ihren rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Berater zu wenden.
Luxemburg
Die Bedingungen des Tender Offer Memorandum wurden nicht von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) für Zwecke des öffentlichen Angebots im Großherzogtum Luxemburg ("Luxemburg") genehmigt und werden ihr nicht zur Genehmigung vorgelegt. Dementsprechend dürfen die Angebote in Luxemburg weder direkt noch indirekt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und weder das Tender Offer Memorandum noch andere Prospektformen, Antragsformen, Anzeigen oder sonstiges Material darf in Luxemburg verteilt oder anderweitig verfügbar gemacht oder in Luxemburg veröffentlicht werden, außer in Fällen, die gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 10. Juli 2005 über Wertpapierprospekte kein öffentliches Angebot an die Öffentlichkeit darstellen, vorbehaltlich der Prospektanforderungen, gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 10. Juli 2005 über Prospekte für Wertpapiere.
Allgemeines
Keines der Tender Offer Memorandums, diese Mitteilung oder deren elektronische Übermittlung stellt ein Kaufangebot oder die Aufforderung zu einem Angebot zum Verkauf von Notes (und Angebote für den Kauf gemäß den Angeboten werden von den Obligationsinhabern nicht akzeptiert) in keinem Fall dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. In jenen Rechtsordnungen, in denen die Gesetze von Wertpapieren, Blue Sky oder anderen Gesetzen verlangen, dass ein Angebot von einem lizenzierten Broker oder Händler abgegeben wird und die Dealer Manager oder einer ihrer Partner solche lizenzierten Broker oder Dealer in einer solchen Rechtsordnung ist, gilt dieses Angebot als von den Dealer Managern oder einem Partner, je nach Fall, im Namen des Emittenten in dieser Rechtsordnung gemacht.
Zusätzlich zu den oben genannten Aussagen in Bezug auf die Vereinigten Staaten wird jeder Schuldverschreiber, der an einem Angebot teilnimmt, als Inhaber bestimmte weitere im Tender Offer Memorandum festgelegten Angaben abgeben. Jede Übernahme von Notes zum Kauf gemäß den Angeboten eines Kreditnehmers, die diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird nicht akzeptiert.
Jeder der Emittenter, die Händlermanager und der Tenderagent behalten sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu untersuchen, ob eine solche Aussage eines Anleivernehmers korrekt ist, und falls eine solche Untersuchung durchgeführt wird und die Emittenten aus irgendeinem Grund feststellen, dass diese Aussage nicht korrekt ist, kann das Angebot oder die Einreichung abgelehnt werden.