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INEOS Quattro Finance 2 Plc kündigt Bar-Tender-Angebot an

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DIESE BEKANNTMACHUNG BEZIEHT SICH AUF DIE OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN, DIE ALS INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE VON ARTIKEL 7 ABSATZ 1 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014 QUALIFIZIERT SIND ODER MÖGLICHERWEISE ALS INSIDERINFORMATIONEN QUALIFIZIERT WURDEN, IN DER FASSUNG (UND EINSCHLIESSLICH, DA SIE TEIL DES BRITISCHEN NATIONALEN RECHTS GEMÄSS DEM EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT  2018, IN DER FASSUNG GEÄNDERT WIRD) ("MAR").

INEOS QUATTRO FINANCE 2 PLC KÜNDIGT EIN BARGELDANGEBOT FÜR ALLE SEINE 33/8 % SENIOR SECURED NOTES AN, FÄLLIG 2026

INEOS Quattro Finance 2 Plc (der "Bieter"), ein nach den Gesetzen von England und Wales gegründetes Unternehmen, gibt heute ein Angebot zum Kauf aller ausstehenden ausstehenden 146.179.000 US-Dollar 33/8 % Senior Secured Notes ab 2026 (die "Securities"), die vom Anbietenden ausgegeben und von INEOS Quattro Holdings Limited ("IQHL"), einer nach den Gesetzen von England und Wales gegründeten Gesellschaft sowie einigen ihrer Tochtergesellschaften, in bar (das "Angebot") garantiert sind. Die Bedingungen des Angebots sind in einem Kaufangebot vom 23. September 2024 beschrieben (das "Kaufangebot"). In dieser Bekanntmachung nicht anders definierte Kapitalisierte Bedingungen haben dieselbe Bedeutung wie sie im Kaufangebot zugewiesen werden.

Inhaber wird geraten, das Kaufangebot sorgfältig zu lesen, um vollständige Details und Informationen zu den  Verfahren zur Teilnahme am Angebot zu erhalten.

Die folgende Tabelle enthält bestimmte Informationen bezüglich der Preisgestaltung des Angebots.

Titel Sicherheit

ISIN  

CUSIP

Ausstehender Kapitalbetrag

 

 

 

 

Reifedatum

Par-Aufrufdatum

Kaufpreis pro 1.000 US-Dollar

 

 

 

Betrag, der dem Angebot unterliegt

33/8 % Senior Secured Notes Fälligkeit 2026

US45674GAA22 /

USG4772GAA34

45674G AA2 / G4772G AA3

146.179.000 US-Dollar(1)

15. Januar 2026

15. Januar 2025

995 US-Dollar

Jeder und jeder

Hinweis:

 

 

 

 

 

 

 

  • Der Anbietende hat das Angebot mit einigen der letztendlichen Aktionäre und von einem oder mehreren von ihnen kontrollierten Einheiten ("Permitted Holders") besprochen, die zusammen etwa 6.000.000 US-Dollar am Gesamtkapitalbetrag der Wertpapiere halten. Diese genehmigten Inhaber haben den Anbietenden über ihre Absicht informiert, einige oder alle ihrer Wertpapiere gemäß dem Angebot zum Kauf anzubieten.

Zweck des Angebots

Zweck des Angebots ist es unter anderem, das erwartete Fälligkeitsprofil des Anboters proaktiv zu steuern. Das Angebot bietet den Inhabern außerdem die Möglichkeit, ihre aktuellen Bestände an den Wertpapieren zu verkaufen, wie im Angebot zum Kauf ausführlicher beschrieben. Soweit weniger als alle Wertpapiere gemäß dem Angebot angeboten und zum Kauf akzeptiert werden, beabsichtigt der Anbieter, eine Mitteilung über eine optionale Rücknahme in Bezug auf diese Wertpapiere zu erteilen, um die nach vollständigen Abschluss des Angebots zum Nennwert am 15. Januar 2025 gemäß deren Bedingungen auszustehenden Wertpapiere zurückzulösen.

Das Angebot

Der Anbietende zahlt einen Kaufpreis (den "Kaufpreis") pro Kapitalbetrag von 1.000 US-Dollar an gültig angebotenen und zum Kauf akzeptierten Wertpapieren gemäß dem Angebot von 995 US-Dollar. Darüber hinaus zahlt der Anbietende auch aufgelaufene und unbezahlte Zinsen auf die gemäß dem Angebot erworbenen Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere, die gemäß den garantierten Lieferverfahren (wie im Angebot zu Kauf definiert) angeboten werden, einschließlich des unmittelbar vorangegangenen Zinszahlungsdatums und bis bis, aber nicht einschließlich, dem Abwicklungstermin (dem "aufgelaufenen Zinsen").  Inhaber, deren Wertpapiere gemäß den garantierten Lieferverfahren angeboten und gekauft werden, erhalten keine Zahlung für Zinsen für den Zeitraum ab und einschließlich des Abwicklungstermins (wie unten definiert).

Der Kaufpreis und die aufgelaufenen Zinsen für die im Angebot gültig angebotenen (und nicht gültig zurückgezogenen) Wertpapiere werden am Abwicklungstag oder am Datum der garantierten Lieferabwicklung gezahlt, je nach Anwendung (vorbehaltlich des Rechts des Bieters, die Ablauffrist zu verlängern und die Annahme der im Kaufangebot festgelegten Angebotsanweisungen zu verzögern). Wenn ein Inhaber weniger als den vollen Betrag seines Wertpapierbesitzes anbietet, müssen Angebotsanweisungen bezüglich eines Kapitalbetrags von Wertpapieren eingereicht werden, sodass der Kapitalbetrag der von diesem Inhaber gehaltenen Wertpapiere nach Ausschreibung nicht geringer als die Mindeststückelung oder ein ganzzahliges Vielfaches von 1.000 US-Dollar über dieser Mindeststückelung liegt. Die "Mindeststückelung" beträgt 200.000 US-Dollar.

Das Angebot ist nicht daran geknüpft, dass ein Mindestbetrag an Wertpapieren angeboten wird. Die Verpflichtung des Angebotsgebers, Wertpapiere im Angebot anzunehmen und zu bezahlen, unterliegt jedoch der Erfüllung oder dem Verzicht auf die allgemeinen Bedingungen sowie der Bedingung, dass der Anbieter und/oder die Tochtergesellschaften von IQHL die neue Fremdfinanzierung zu für den Anbietet nach alleinigem Ermessen zufriedenstellenden Bedingungen abgeschlossen haben, mit einem Gesamtnettoerlös von mindestens 1.600.000.000 € (äquivalent) (die "Finanzierungsbedingung").

Soweit weniger als alle Wertpapiere gemäß dem Angebot angeboten und zum Kauf akzeptiert werden, beabsichtigt der Anbietende, eine Mitteilung über eine optionale Rückzahlung in Bezug auf diese Wertpapiere zu erteilen, um die nach vollständigem Abschluss des Angebots zum Nennwert am 15. Januar 2025 gemäß ihren Bedingungen auszustehenden Wertpapieren zurückzulösen. Details zu einer solchen optionalen Rücknahme werden vom Anbietet in einer separaten Rücknahmemitteilung gemäß den Bedingungen der Wertpapiere am oder nach dem 18. November 2024 bereitgestellt. Diese Mitteilung stellt keine Rückzahlungsbenachrichtigung dar.

Ankündigungen im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgen durch die Veröffentlichung einer Pressemitteilung an einen weit verbreiteten Nachrichten- oder Nachrichtendienst. Kopien aller solchen Ankündigungen, Pressemitteilungen und Mitteilungen werden ebenfalls vom Tender & Information Agent verfügbar sein. Alle Unterlagen zum Angebot sowie etwaige Aktualisierungen werden auch auf der Angebotswebsite verfügbar sein, https://deals.is.kroll.com/ineosusd vom Tender & Information Agent für den Zweck des Angebots betrieben wird.

Ein Angebot von Wertpapieren zum Kauf gemäß dem Angebot sollte durch die Einreichung einer gültigen Angebotsanweisung erfolgen. Wenn ein Inhaber seine Wertpapiere anbieten möchte, aber die Verfahren zur Einreichung einer gültigen Angebotsanweisung vor Ablauf der Frist nicht einhalten kann, kann dieser seine Wertpapiere gemäß den im Kaufangebot festgelegten Garantieverfahren anbieten.

Vom Anbietenden im Rahmen des Angebots gekauften Wertpapiere werden voraussichtlich sofort storniert. Wertpapiere, die nicht gültig angeboten und/oder zum Kauf akzeptiert wurden oder die gemäß dem Angebot angeboten und gültig zurückgezogen wurden, bleiben nach dem Abwicklungstermin weiterhin ausstehend.

INDIKATIVER FAHRPLAN

Dies ist ein indikativer Zeitplan, der ein mögliches Ergebnis für den Zeitpunkt des Angebots basierend auf den Terminen des Kaufangebots zeigt. Dieser Zeitplan kann geändert werden, und Termine und Zeiten können vom Anbietenden gemäß den im Angebot beschriebenen Bedingungen verlängert, wiedereröffnet oder geändert werden. Dementsprechend kann der tatsächliche Zeitplan vom untenstehenden Zeitplan abweichen.

Datum und Uhrzeit                             Aktion

23. September 2024......................

Beginn des Angebots

 

Das Angebot zum Kauf ist beim Ausschreibungs- und Informationsagenten und auf der Angebotswebsite erhältlich.

Das Angebot wurde durch eine Pressemitteilung an einen anerkannten Finanznachrichtendienst in der unter den "Bedingungen des Angebots – Ankündigungen" im Kaufangebot beschriebenen Weise bekanntgegeben.

2. Oktober 2024, 17:00 Uhr (New Yorker Zeit)....................................................

Ablauffrist

 

Der letzte Zeitpunkt und das letzte Datum, an dem Inhaber Angebotsanweisungen (oder, wo zutreffend, Benachrichtigungen über garantierte Zustellung) einreichen müssen, um am Angebot teilnehmen zu können und berechtigt zu sein, den Kaufpreis und die aufgelaufenen Zinsen am Abwicklungstag (oder, falls zutreffend, am garantierten Abwicklungstermin) zu erhalten.

2. Oktober 2024, 17:00 Uhr (New Yorker Zeit)....................................................

Rücktrittsfrist

 

Frist für die Inhaber, ihre Wertpapiere (oder, falls zutreffend, Benachrichtigungen über garantierte Lieferung) ordnungsgemäß zurückzuziehen. Wenn ein Angebot von Wertpapieren (oder, falls zutreffend, eine Notice of Guaranteed Delivery) ordnungsgemäß zurückgezogen wird, erhält der Inhaber keine Gegenleistung am Abwicklungstag (oder, wo zutreffend, am Datum der garantierten Lieferung) (es sei denn, der Inhaber bietet diese Wertpapiere rechtzeitig zum oder vor der Ablauffrist erneut an und die Wertpapiere werden vom Anbietenden akzeptiert).

3. Oktober 2024............................

Bekanntgabe der Ergebnisse des Angebots

 

Der Anbietende erwartet, den Gesamtbetrag der Wertpapiere, die gemäß dem Angebot zum Kauf angenommen werden, bekannt zu geben (vorausgesetzt, dass die gemäß den garantierten Lieferverfahren angebotenen Wertpapiere bis zur garantierten Lieferfrist gültig geliefert werden).

4. Oktober 2024, 17:00 Uhr (New Yorker Zeit)....................................................

Garantierte Lieferfrist

 

Der letzte Zeitpunkt und das letzte Datum für Inhaber, Wertpapiere gültig zu übergeben, für die eine Notice of Guaranteed Delivery zu oder vor der Ablauffrist zugestellt wurde.

Voraussichtlich am 7. Oktober 2024...

Abwicklungsdatum

 

Abwicklungsdatum für Wertpapiere, die vom Anbieter gültig zum Kauf angeboten und angenommen wurden (außer gemäß den garantierten Lieferverfahren). Zahlung des Kaufpreises und der aufgelaufenen Zinsen für solche Wertpapiere.

Erwartet am 8. Oktober 2024

Garantierter Lieferabrechnungstermin

 

Abwicklungsdatum für Wertpapiere, die vom Anbietenden gemäß den garantierten Übergabeverfahren gültig angeboten und zum Kauf akzeptiert wurden. Zahlung des Kaufpreises und der aufgelaufenen Zinsen für solche Wertpapiere.

Vorbehaltlich der geltenden Wertpapiergesetze und der im Kaufangebot festgelegten Bedingungen behält sich der Anbieder das Recht vor, in Bezug auf das von ihm gemachte Angebot zu verzichten oder alle Bedingungen des Angebots ganz oder teilweise zu ändern, (ii) die Rückzugsfrist und/oder die Ablauffrist zu verlängern, (iii) das Angebot zu ändern oder zu beenden oder (iv) das Angebot anderweitig zu ändern. Falls das Angebot beendet oder anderweitig nicht abgeschlossen wird, wird der Kaufpreis für die dem Angebot unterliegenden Wertpapiere nicht gezahlt oder zu zahlen, unabhängig davon, ob die Inhaber ihre Wertpapiere gültig angeboten haben (in diesem Fall werden die angebotenen Wertpapiere umgehend an die Inhaber zurückgegeben).

Inhabern wird geraten, sich bei jeder Bank, jedem Wertpapiermakler oder einem anderen Vermittler, über den sie Wertpapiere halten, Rücksprache zu halten, wenn dieser Vermittler Anweisungen von einem Inhaber erhalten muss, damit dieser an dem Angebot teilnehmen oder seine Anweisung zur Teilnahme rechtmäßig zurückziehen kann, bevor die oben genannten Fristen festgelegt sind.

WEITERE INFORMATIONEN

Inhaber von Wertpapieren können das Kaufangebot und die Form der Notice of Guaranteed Delivery zu https://deals.is.kroll.com/ineosusd einsehen.

Diese Mitteilung wird von INEOS Quattro Finance 2 Plc veröffentlicht und enthält Informationen, die als Insiderinformationen für Artikel 7 des MAR gelten oder möglicherweise als Insiderinformationen qualifiziert wurden, einschließlich Informationen im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Angebot. Für die Zwecke von MAR und Artikel 2 der Kommissions-Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 (einschließlich der Teilnahme) gemäß dem European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der geänderten Fassung), wird diese Mitteilung von Dirk Arhelger, Leiter der Investor Relations bei INEOS Quattro Finance 2 Plc.

Fragen und Hilfsanfragen im Zusammenhang mit dem Angebot können an Goldman Sachs Bank Europe SE, ING Bank N.V., London Branch oder Santander US Capital Markets LLC gerichtet werden:

Goldman Sachs Bank Europe SE

Marienturm

Taunusanlage 9-10

D-60329 Frankfurt am Main

Deutschland

Achtung: Liability Management Group

Telefon: +44 20 7774 4836

E-Mail:  liabilitymanagement.eu@gs.com

ING Bank N.V., Londoner Filiale

8-10 Moorgate

London EC2R 6DA

Vereinigtes Königreich

Telefon: +44 20 7767 6784

E-Mail: liability.management@ing.com
Achtung: Liability Management Group

 

 

Santander US Capital Markets LLC

437 Madison Avenue

New York, NY 10022

Rufruf auf Collect: (212) 350-0660

Gebührenfrei: (855) 404-3636

Anhalt: Haftungsmanagement

E-Mail: AmericasLM@santander.us

Fragen und Hilfsanfragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Wertpapieren, einschließlich Anträgen

eine Kopie des Kaufangebots kann an folgende Adresse gerichtet werden:

TENDER & INFORMATION AGENT

Kroll Issuer Services Limited

The Shard, 32 London Bridge Street
London SE1 9SG
Vereinigtes Königreich

Tel: +44 20 7704 0880

Achtung: Owen Morris
E-Mail: ineos@is.kroll.com 

Angebotswebsite: https://deals.is.kroll.com/ineosusd

HINWEIS UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Unabhängig davon, ob der Kauf von Wertpapieren gemäß dem Angebot abgeschlossen wird oder nicht, können der Bieter, IQHL oder deren jeweilige Tochtergesellschaften oder Partner, soweit es geltendes Recht erlaubt, Wertpapiere außerhalb des Angebots erwerben, einschließlich Freimarktkäufe, privat ausgehandelter Transaktionen, Angebote, Tauschangebote, Rücknahmen oder anderes. Solche Käufe können zu den Bedingungen und Preisen erfolgen, die der Anbietende oder, falls zutreffend, IQHL oder deren jeweilige Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen festlegen, was höher oder niedriger sein kann als die im Angebot zu zahlenden Preisen und kann in bar oder anderer Gegenleistung oder zu günstigeren Bedingungen als im Angebot vorgesehen sein. Zukünftige Käufe von Wertpapieren durch den Anbietenden oder seine Partner hängen von verschiedenen Faktoren ab, die zum relevanten Zeitpunkt bestehen. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anbietende oder einer seiner verbundenen Unternehmen solche zukünftigen Angebote zum Kauf oder die Struktur oder deren Bedingungen (oder Kombinationen) verfolgen wird. Soweit weniger als alle Wertpapiere gemäß dem Angebot angeboten und zum Kauf angenommen werden, beabsichtigt der Bieter, eine Mitteilung über eine optionale Rückzahlung in Bezug auf diese Wertpapiere zu geben, um die nach vollständigen Abschluss des Angebots zum Nennis am 15. Januar 2025 gemäß deren Bedingungen noch ausstehenden Wertpapiere zurückzulösen.

 

Diese Mitteilung muss zusammen mit dem Kaufangebot gelesen werden. Diese Mitteilung und das Kaufangebot enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden müssen, bevor eine Entscheidung bezüglich des Angebots getroffen wird. Wenn ein Inhaber Zweifel an der zu ergreifenden Maßnahme hat oder sich über die Auswirkungen des Angebots unsicher ist, wird empfohlen, eigene finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung, einschließlich steuerlicher Konsequenzen, bei seinem Börsenmakler, Bankmanager, Anwalt, Buchhalter oder einem anderen unabhängigen Finanz-, Rechts- oder Steuerberater einzuholen. Jede Person oder jedes Unternehmen, dessen Wertpapiere in ihrem Namen von einem Broker, Händler, Bank, Verwahrer, Treuhandgesellschaft oder einem anderen Nominee oder Vermittler gehalten werden, muss diese Person kontaktieren, wenn sie Wertpapiere im Angebot anbieten (oder ein solches Angebot gültig zurückziehen möchte). Keiner der Händlermanager, der Tender & Information Agent, der Bieter, IQHL noch irgendein Direktor, Funktionär, Mitarbeiter, Agent oder Partner dieser Person gibt eine Empfehlung für die Inhaber, ob er steuerlich ist

Wertpapiere im Angebot anbieten sollten.

 

Informationen zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Ankündigung enthält sowohl historische als auch zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind keine historischen Fakten, sondern nur Vorhersagen und können im Allgemeinen durch Aussagen identifiziert werden, die Formulierungen wie "wird", "kann", "sollte", "könnte", "fortsetzen", "erwarten", "glauben", "planen", "wahrscheinlich", "erscheinen", "projizieren", "abschätzen", "beabsichtigen", "riskieren", "ziel", "bemühen", "aussicht", "optimistisch", "aussichtlich", "aussichtlich" oder andere Wörter oder Phrasen von ähnlicher Bedeutung enthalten. Ebenso sind Aussagen, die unsere Ziele, Pläne oder Vorgaben beschreiben, zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen, die sich auf die zukünftige operative Leistung des Anbietenden oder IQHL auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die er erwartet oder voraussichtlich in der Zukunft eintreten wird, sind zukunftsgerichtete Aussagen.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den damals aktuellen Plänen, Schätzungen und Prognosen des Anbietenden oder IQHL und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Faktoren, die diese zukunftsgerichteten Aussagen wesentlich beeinflussen könnten, finden Sie im Kaufangebot unter der Überschrift "Risikofaktoren". Die Inhaber werden gebeten, diese Faktoren bei der Bewertung der zukunftsgerichteten Aussagen sorgfältig zu berücksichtigen und sollten sich nicht zu sehr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erfolgen erst zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung, und der Anbot übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, um neue Informationen, zukünftige Ereignisse oder andere Ereignisse widerzuspiegeln. Angesichts dieser Risiken, Unsicherheiten und Annahmen können die zukunftsgerichteten Ereignisse eintreten oder auch nicht. Der Anbieter kann Ihnen nicht garantieren, dass prognostizierte Ergebnisse oder Ereignisse erzielt werden.

 

ANGEBOTS- UND VERTRIEBSBESCHRÄNKUNGEN

Diese Bekanntmachung und das Kaufangebot stellen kein Angebot oder eine Einladung zur Teilnahme am Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dar, in der oder an eine Person, von der es rechtswidrig ist, ein solches Angebot oder eine Einladung zu machen oder dass eine solche Teilnahme nach geltenden Gesetzen stattfindet. Die Verbreitung dieser Mitteilung und des Kaufangebots in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Anzeige oder das Kaufangebot kommt, sind vom Anbietenden, den Händlermanagern und dem Ausschreibungs- und Informationsbeauftragten verpflichtet, sich über solche Einschränkungen zu informieren und einzuhalten.

Vereinigtes Königreich

Das Kaufangebot und alle weiteren Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot richten sich ausschließlich an Inhaber, wenn sie (wenn sie Kunden des Anbieteters wären) per se professionelle Kunden oder per se berechtigte Gegenparteien des Anbieteters im Sinne der Regeln der Financial Conduct Authority (FCA) wären. Weder das Angebot zum Kauf noch andere Dokumente oder Materialien richten sich an oder richten sich an Personen, die im Sinne der FCA-Regeln Einzelhandelskunden wären, und solche Personen sollten sich nicht darauf verlassen.  Empfänger des Angebotsangebots und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot sollten beachten, dass der Anbietet im Zusammenhang mit dem Angebot auf eigene Rechnung handelt und nicht für die Gewährung der Schutzmaßnahmen für Kunden des Anbieteters oder für Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot verantwortlich ist.

Die Mitteilung des Kaufangebots und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgt nicht, und diese Dokumente wurden von einer befugten Person für die Zwecke von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 in der jeweils gültigen Fassung (dem "FSMA") nicht genehmigt. Dementsprechend werden das Kaufangebot, solche Dokumente und/oder andere Materialien nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen nicht weitergegeben werden. Dementsprechend sind das Kaufangebot und die Übertragung aller derartigen Dokumente und/oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot von der Beschränkung finanzieller Förderungen gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da sie sich ausschließlich an Personen im Vereinigten Königreich richten und nur an diese im Vereinigten Königreich mitgeteilt werden dürfen, die unter die Definition von Investmentfachleuten (wie in Artikel 19(5) der Financial Promotion Order definiert) fallen, (ii) an jene Personen, die unter Artikel 43(2) der Financial Promotion Order fallen, einschließlich bestehender Mitglieder und Gläubiger eines der Angebotsgeber, (iii) an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (iv) an andere Personen, denen sie nach der Financial Promotion Order rechtmäßig zugeteilt werden könnten (alle diese Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet), und die hier vorgesehenen Transaktionen stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und sind nur mit ihnen verbunden. Jede Person, die keine relevante Person ist, sollte nicht auf das Kaufangebot reagieren oder sich darauf verlassen.

EWR

Im EWR werden diese Bekanntmachung und das Angebot weder direkt noch indirekt an oder im Namen von einer anderen Person als qualifizierten Investoren im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung gemacht.

Weder diese Mitteilung, das Kaufangebot noch andere Dokumente oder Materialien zum Angebot wurden oder werden einer zuständigen Behörde im EWR zur Genehmigung vorgelegt. Daher qualifizieren weder das Kaufangebot noch andere Dokumente oder Materialien zum Angebot als genehmigter Prospekt gemäß Artikel 6 der Prospektverordnung.

Dementsprechend darf das Angebot im EWR nicht in Form eines "Wertpapierangebots an die Öffentlichkeit" im Sinne von Artikel 2(d) der Prospektverordnung gemacht werden, und das Angebot darf nicht beworben werden und wird keiner Person im EWR unterbreitet (mit Ausnahme von "qualifizierten Investoren" im Sinne von Artikel 2(e) in Verbindung mit Artikel 1(4)(a) der Prospektverordnung). Diese Mitteilung, das Kaufangebot und alle anderen Unterlagen oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot (einschließlich Memoranden, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnlicher Dokumente) wurden weder einer solchen Person weitergeleitet noch bereitgestellt und werden weder direkt noch indirekt an diese Person weitergeleitet oder zugänglich gemacht. 

Bezüglich des EWR wurden diese Mitteilung und das Kaufangebot ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der genannten qualifizierten Investoren und ausschließlich für den Zweck des Angebots übermittelt. Dementsprechend dürfen die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und das Kaufangebot weder für andere Zwecke verwendet noch an andere Personen im EWR übermittelt werden.

Belgien

Weder diese Bekanntmachung, das Kaufangebot noch andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden der Finanzdienstleistungs- und Marktbehörde (Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor financiële diensten en markten) zur Genehmigung oder Anerkennung vorgelegt oder werden ihr zur Genehmigung oder Anerkennung vorgelegt, und dementsprechend darf das Angebot im Königreich Belgien nicht im Rahmen eines öffentlichen Angebots abgegeben werden, wie in den Artikeln 3 und 6 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 zu öffentlichen Übernahmeangeboten in der von Zeit zu Zeit geänderten oder ersetzten. Dementsprechend darf das Angebot nicht beworben werden und es wird nicht unterbreitet, und weder diese Bekanntmachung, das Kaufangebot noch andere Dokumente oder Materialien zum Angebot (einschließlich Memorandums, Informationsrundschriften, Broschüren oder ähnlichen Dokumenten) wurden oder sollen direkt oder indirekt an Personen im Königreich Belgien verteilt oder verfügbar gemacht werden, außer an "qualifizierte Investoren" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung, die auf eigene Kosten handeln. Diese Mitteilung und/oder das Kaufangebot wurden ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Investoren und ausschließlich zum Zweck des Angebots veröffentlicht. Dementsprechend dürfen die in dieser Mitteilung und/oder dem Kaufangebot enthaltenen Informationen weder für andere Zwecke verwendet noch an andere Personen im Königreich Belgien weitergegeben werden.

Frankreich

Diese Bekanntmachung, das Kaufangebot und alle anderen Dokumente oder Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot dürfen in der Republik Frankreich nur an qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) verteilt werden, wie in Artikel L.411-2 1° des französischen Code monétaire et financier und in Artikel 2(e) der Prospektverordnung definiert. Das Kaufangebot wurde der Autorité des marchés financiers nicht zur Freigabe vorgelegt und wird es auch nicht.

Italien

Keines des Angebots, dieser Ankündigung, des Kaufangebots oder sonstiger Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden oder werden gemäß den geltenden italienischen Gesetzen und Vorschriften dem Clearance-Verfahren der CONSOB vorgelegt.

Das Angebot wird in der Republik Italien ("Italien") als befreites Angebot gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzgebungsdekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998, in der jeweils gültigen Fassung (dem "Finanzdienstleistungsgesetz") und Artikel 35-bis, Absatz 4 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999, in der jeweils gültigen Fassung (die "Emittentenverordnung") durchgeführt. Das Angebot wird zudem gemäß Artikel 35-bis, Absatz 7 der Emittentenverordnung durchgeführt.

Inhaber oder wirtschaftlich berechtigte Eigentümer der in der Republik Italien ansässigen Wertpapiere können die Wertpapiere durch befugte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz, CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15. Februar 2018, in der jeweils geänderten Fassung, sowie dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993, in der jeweils gültigen Fassung) und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den von CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde auferlegten Anforderungen abgeben.

Spanien

Keines des Angebots, dieser Ankündigung oder des Kaufangebots stellt ein Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit in Spanien gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 oder ein Übernahmeangebot in Spanien dar, Gesetz 6/2023 vom 17. März über Wertpapiermärkte und Investmentdienstleistungen sowie gemäß dem Königlichen Dekret 1066/2007 vom 27. Juli, alle in der geänderten Fassung, sowie etwaige daraus erlassene Verordnung.

Dementsprechend wurden weder diese Ankündigung noch das Kaufangebot von der spanischen Wertpapiermarktbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) zur Genehmigung vorgelegt oder genehmigt.

Schweiz

Ein öffentliches Angebot im Sinne des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes ("FinSA") darf in der Schweiz in Bezug auf die Wertpapiere weder direkt noch indirekt abgegeben werden. Daher stellt weder diese Bekanntmachung, das Angebot noch andere Angebots- oder Marketingmaterialien im Zusammenhang mit den Wertpapieren einen Prospekt im Sinne des Begriffs 35 FinSA oder ein Listingprospekt im Sinne der Listingregeln der SIX Swiss Exchange dar. Dementsprechend gelten die ansonsten für Investoren in der Schweiz geltenden Anlegerschutzregeln nicht für das Angebot. Im Zweifelsfall wird Investoren mit Sitz in der Schweiz empfohlen, sich bezüglich des Angebots an ihren rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Berater zu wenden.

Luxemburg

Die Bedingungen und Bedingungen zu dieser Ankündigung und/oder dem Kaufangebot wurden nicht von der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) für Zwecke des öffentlichen Angebots im Großherzogtum Luxemburg ("Luxemburg") genehmigt und werden ihr nicht zur Genehmigung vorgelegt. Dementsprechend darf das Angebot in Luxemburg weder direkt noch indirekt der Öffentlichkeit unterbreitet werden, und keiner dieser Bekanntmachung, das Kaufangebot oder ein anderes Prospekt, eine Antragsform, Werbung oder sonstiges Material darf in Luxemburg verteilt oder anderweitig verfügbar gemacht oder in Luxemburg veröffentlicht werden, außer in Fällen, die gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 10. Juli 2005 über Wertpapierprospekte kein öffentliches Angebot an die Öffentlichkeit darstellen, vorbehaltlich der Prospektanforderungen, gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 10. Juli 2005 über Prospekte für Wertpapiere.

Allgemeines

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt unter keinen Umständen ein Kaufangebot oder die Aufforderung zu einem Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar, unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Das Angebot erfolgt ausschließlich im Rahmen des Kaufangebots und nur in den nach geltendem Recht zulässigen Rechtsordnungen. Bitte beachten Sie das Kaufangebot für bestimmte wichtige Informationen zu den auf das Angebot anwendbaren Angebotsbeschränkungen.