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MITTEILUNG ÜBER BEDINGTE RÜCKZAHLUNG INEOS Group Holdings S.A.

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€650.000.000 53/8 % Senior Notes fällig 2024

ISIN-Nummern: XS1405769560 (Regel 144A) und XS1405769990 (Verordnung S)

Gemeinsame Codes: 140576956 (Regel 144A) und 140576999 (Verordnung S)

ES WIRD HIERMIT MITTEILT, dass gemäß den Abschnitten 3.04, 13.02(b) und 13.02(d) des Vertrages vom 9. August 2016 (wie bisher geändert, geändert, ergänzt oder anderweitig geändert, der "Indenture") von INEOS Group Holdings S.A., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société anonyme), die nach luxemburgischem Recht (die "Gesellschaft") eingetragen wurde, als Emittent benannten die darin genannten Bürgen The Bank of New York Mellon, London Branch, als Treuhänder (den "Treuhänder"), Sicherheitenvertreter und Hauptzahlagent (den "Paying Agent") sowie The Bank of New York Mellon SA/NV, Luxembourg Branch (f/k/a The Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A.), als zahlenden Vertreter von Luxemburg, Registrar und Transfer Agent hat das Unternehmen sich entschieden, alle ausstehenden 650.000.000 €, 53/8 % Senior Notes, die 2024 fällig sind, am Rückkaufsdatum (wie unten definiert) (vorbehaltlich Erfüllung oder Verzicht auf die unten beschriebene Bedingung) einzulösen (vorbehaltlich Erfüllung oder Verzicht auf die unten beschriebene Bedingung). Der Einlösungspreis (wie unten definiert) wird zum Zeitpunkt des Eintragungsdatums (wie unten definiert) an eingetragene Inhaber gezahlt.  Kapitalisierte Begriffe, die hier verwendet werden, aber nicht anders definiert sind, haben die Bedeutungen, die diesen Begriffen im Vertrag zugeschrieben werden.

  1. Der Rückzahlungstermin für die Notes ist, vorbehaltlich der Erfüllung oder Aufhebung der Refinanzierungsbedingung (wie unten definiert), der 9. November 2021, vorausgesetzt, dass, falls die Refinanzierungsbedingung bis zum 8. November 2021 nicht erfüllt oder aufgehoben ist, der Rückzahlungstermin für die Notes der Werktag unmittelbar nach Erfüllung oder Verzicht auf die Refinanzierungsbedingung (das "Rückzahlungsdatum") liegt.  Der Rückzahlungstermin, falls ein solches Datum eintritt, wird es nicht später als am 28. Dezember 2021 liegen.

  2. Die Rückzahlungsgebühr erfolgt gemäß Absatz 4 (Optionale Einlösung) der Schuldverschreibungen. Gemäß Abschnitt 13.07 der Insolvenz erfolgt die Rückzahlungsgebühr am nächsten folgenden Werktag, also einem Werktag, wenn das Rückzahlungsdatum kein Geschäftstag ist, und für den dazwischenliegenden Zeitraum (das "alternative Zahlungsdatum") entstehen keine Zinsen. Der Einlösungspreis (der "Rückkaufspreis") wird gleich sein:
    000 % des Kapitalbetrags der zu lösenden Notes plus
    Weitere Beträge, falls vorhanden, sowie aufgelaufene und unbezahlte Zinsen vom 1. August 2021 bis, aber ohne das Rückzahlungsdatum.

  3. Das Eintragungsdatum ist der Werktag unmittelbar vor dem Rückkaufsdatum ("Aufzeichnungsdatum").

  4. Die Banknoten in endgültiger Form müssen der Bank of New York Mellon, London Branch, als zahlender Agent, zur Einziehung des Einlösungspreises übergeben werden. Die Zahlung des Rückkaufspreises erfolgt am oder nach dem Rückzahlungsdatum bei Vorlage und Abgabe der Schuldverschreibungen an der folgenden Adresse:

    Per Post: The Bank of New York Mellon, London Filiale, One Canada Square, London E14 5AL, Vereinigtes Königreich.

    Nur von Hand: The Bank of New York Mellon, London Branch, One Canada Square, London E14 5AL, Vereinigtes Königreich.

    Nur per Expresslieferung: The Bank of New York Mellon, London Branch, One Canada Square, London E14 5AL, Vereinigtes Königreich.

  5. Am Rückzahlungstag, vorausgesetzt, die Erfüllung oder Aufhebung der Refinanzierungsbedingung, wird der Rückkaufspreis fällig und auf jede Schuldverschreibung zu zahlen.  Sofern die Gesellschaft nicht am Rückzahlungsdatum oder am alternativen Zahlungstermin, je nach Anwendung, nicht mehr die Zinsen auf die Schuldverschreibungen anfallen, werden am und nach dem Rückzahlungstag keine Zinsen mehr anfallen, und das einzige verbleibende Recht der Inhaber ist es, die Rückzahlungsgebühr zu erhalten in Achtung der Notizen. 

  6. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt gemäß Absatz 4 (Optionale Rückzahlung) der Schuldverschreibungen und gemäß Artikel III der Schuldverschreibung.

  7. Die Verpflichtung der Gesellschaft, eine der Schuldverschreibungen am Rückkaufstag einzulösen, ist an den Abschluss einer oder mehrerer Finanzierungstransaktionen durch das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften gebunden, um die für die Gesellschaft nach eigentlichen Ermessen angemessen zufriedenstellende Schuldverschreibungen einzulösen und zu einem Gesamtnettoerlös für die Gesellschaft in ausreichender Höhe führen, um den Rückkaufspreis der Anleihen vollständig zu zahlen, den Rückzahlungspreis für die 53/8%-Senior-Notes von 650.000.000 €, die 2024 fällig sind, und alle damit verbundenen Kosten bis oder vor dem Rückzahlungstermin (die "Refinanzierungsbedingung") zu bezahlen. Dementsprechend gilt keine der Forderungen am Rückzahlungstag als fällig und zahlbar, es sei denn, und bis die Refinanzierungsbedingung von der Gesellschaft erfüllt oder aufgehoben ist. Die Gesellschaft informiert die Inhaber der Schuldverschreibungen und den Treuhänder mindestens einen Werktag vor dem Rückzahlungsdatum per Pressemitteilung darüber, ob die Refinanzierungsbedingung erfüllt oder aufgehoben wird.  Wird die Refinanzierungsbedingung nicht erfüllt oder aufgehoben, werden alle zuvor an den zahlenden Agenten übergebenen Schuldverschreibungen an die Inhaber zurückgegeben.

    HINWEIS: Der zahlende Vertreter behält gemäß den US-amerikanischen Backup-Zurückhaltungsregeln 24 % jeder Zahlung ein, die bei der Einlösung einer Schuld erfolgt, es sei denn, der Inhaber legt bei der Vorlage der Schuldverschreibungen ein ordnungsgemäß ausgefülltes IRS-Formular W-9 vor oder der Inhaber stellt anderweitig eine Ausnahme von dieser Backup-Einhaltung vor.  

INEOS Group Holdings S.A.
Datum:  29. Oktober 2021

*Diese ISIN- und Common Code-Nummern sind ausschließlich zur Bequemlichkeit der Inhaber enthalten.  Weder der Treuhänder, das Unternehmen noch der zahlende Vertreter sind für die Auswahl oder Nutzung einer ISIN- oder Common Code-Nummer verantwortlich, noch wird eine Erklärung über deren Richtigkeit oder Richtigkeit auf einer Notiz oder wie in einer Rücklösungsmitteilung erwähnt gemacht.