INEOS Quattro Finance 2 Plc (der "Senior Secured Notes Emittent 2026"), INEOS Quattro Finance 1 Plc ("Senior Notes Emittent 2026") und INEOS Styrolution Group GmbH (der "Senior Secured Notes Emittent 2027") und zusammen mit dem Senior Secured Notes Emittent 2026 und dem Senior Notes Emittent 2026 die "Emittenten der Senior Secured Notes 2026"") die Ergebnisse der zuvor angekündigten Einladung an die Inhaber von (i) INEOS Quattro Finance 2 Plc's 21/2 % Senior Secured Notes, die 2026 fällig sind, gehalten gemäß Regulation S (ISIN: XS2291929573 / Common Code: 229192957) (die "2026 Senior Secured Notes"), (ii) die 33/4 % Senior Notes von INEOS Quattro Finance 1 Plc, fällig 2026, gehalten gemäß Regulation S (ISIN: XS2291928849 / Common Code: 229192884) ("2026 Senior Notes") und (iii) die 21/4 % Senior Secured Notes der INEOS Styrolution Group GmbH, die 2027 fällig sind, gehalten gemäß Regulation S (ISIN: XS2108560306 / Common Code: 210856030) ("2027 Senior Secured Notes") (jeweils eine "Serie" und zusammen die "Notes Notes") (jeweils eine "Serie" und zusammen die "Notes""), um solche Notes zum Kauf in bar anzubieten (jede solche Einladung, ein "Angebot" und zusammen die "Angebote") vorbehaltlich der Erfüllung der neuen Finanzierungsbedingung und der allgemeinen Bedingungen sowie der anderen Bedingungen und Bedingungen, die im Tender Offer Memorandum vom 23. September 2024 (dem "Tender Offer Memorandum" beschrieben sind.”). Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Bekanntmachung nicht anders definiert sind, haben die im Tender Offer Memorandum angegebenen Bedeutungen.
Die Angebote wurden von den Emittenten am 23. September 2024 gestartet und liefen am 1. Oktober 2024 um 17:00 Uhr CET ab (die "Ablauffrist").
Zur Ablauffrist wurden (i) der Gesamtkapitalbetrag der Senior Secured Notes 2026 von 324.324.000 €, (ii) der Gesamtkapitalbetrag der Senior Notes 2026 von 330.298.000 € und (iii) der Gesamtkapitalbetrag von 2027 Senior Secured Notes von 231.870.000 € gültig angeboten.
Die folgende Tabelle gibt bestimmte Informationen zu den Ergebnissen der jeweiligen Angebote dar:
Zusammenfassung der Angebote
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Emittent |
Beschreibung der Notizen |
ISIN/ |
Reifedatum |
Par-Aufruftermine |
Gesamtbetrag der gültig ausgeschriebenen Kreditvergabe |
Serien-Zulassungsbetrag |
Pro-Rationsfaktor |
Kaufpreis |
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INEOS Quattro Finance 2 Plc (der "Senior Secured Notes Emittent 2026") |
21/2 % Senior Secured Notes fällig 2026 ("2026 Senior Secured Notes")
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XS2291929573/ |
15. Januar 2026 |
15. Januar 2025 |
€324.324.000 (1)(4) |
324.324.000 € |
N/A |
99.75% |
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INEOS Quattro Finance 1 Plc ("Senior Notes Issuer 2026") |
33/4 % Senior Notes fällig 2026 ("2026 Senior Notes")
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XS2291928849/229192884 |
15. Juli 2026 |
15. Januar 2025 |
€330.298.000 (2)(4) |
€330.298.000 |
N/A |
100.00% |
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INEOS Styrolution Group GmbH ("Senior Secured Notes Issuer 2027") |
21/4 % Senior Secured Notes fällig 2027 (" 2027 Senior Secured Notes") |
XS2108560306/210856030 |
16. Januar 2027 |
15. Januar 2025 |
€231.870.000 (3)(4) |
€231.870.000 |
N/A |
97.00% |
Hinweis:
- Der aggregierte Kapitalbetrag der gültig angebotenen Notes umfasst die Senior Secured Notes 2026, die gemäß Regulation S ("Regulation S") nach dem Securities Act von 1933 in der geänderten Form ("Securities Act") (ISIN: XS2291929573 / Common Code: 229192957) gehalten werden und schließt nicht die im Rahmen des Senior Secured Notes Indenture 2026 ausgegeben und gemäß Regel 144A des Securities Act (ISIN: XS2291929904 / Common Code: 229192990) (die "Regel 144A 2026 Senior Secured Notes"). Zur Vermeidung von Zweifeln: Das gemäß dem Tender Offer Memorandum in Bezug auf die Senior Secured Notes 2026 bezog sich ausschließlich auf die Senior Secured Notes von 2026, die gemäß Regulation S gehalten werden.
- Der aggregierte Kapitalbetrag der gültig angebotenen Notes umfasst die Senior Notes 2026, die gemäß Regulation S (ISIN: XS2291928849 / Common Code: 229192884) gehalten werden und nicht die Notes umfassen, die gemäß der Principal Notes Indenture 2026 ausgegeben und gemäß Regel 144A des Securities Act (ISIN: XS2291929813 / Common Code: 229192981) gehalten werden (die "Regel 144A 2026 Senior Notes")”). Zur Vermeidung von Zweifeln: Das gemäß dem Tender Offer Memorandum für die Senior Notes 2026 bezog sich ausschließlich auf die Senior Notes von 2026, die gemäß Regulation S gehalten werden.
- Der aggregierte Kapitalbetrag der gültig ausgeschriebenen Schuldverschreibungen umfasst die Senior Secured Notes 2027, die gemäß Regulation S (ISIN: XS2108560306 / Common Code: 210856030) gehalten werden und nicht die unter der 2027 Senior Secured Notes Indenture ausgegeben und gemäß Regel 144A des Securities Act (ISIN: XS2108560645 / Common Code) gehalten werden: 210856064) ("die "Regel 144A 2027 Senior Secured Notes"). Zur Vermeidung von Zweifeln: Das gemäß dem Tender Offer Memorandum für die Senior Secured Notes 2027 bezog sich ausschließlich auf die Senior Secured Notes von 2027, die gemäß Regulation S gehalten werden.
- Bestimmte der endgültigen Aktionäre der Emittenten und von einem oder mehreren von ihnen kontrollierte Einheiten (die "Permitted Holders") nahmen an den Angeboten teil. Der Senior Secured Notes 2026 Emittent hat 2026 Senior Secured Notes mit einem Gesamtkapitalbetrag von 5.000.000 € von den genehmigten Inhabern zum Kauf akzeptiert, der Senior Notes 2026 hat 2026 Senior Notes mit einem Gesamtkapitalbetrag von 53.000.000 € von den Erlaubten Inhabern akzeptiert, und der Senior Secured Notes 2027 hat 2027 Senior Secured Notes mit einem Gesamtkapitalbetrag von 62.000.000 € vom Erlaubte Inhaber.
Alle Schuldverschreiber, deren Anleihen vom betreffenden Emittenten gültig angeboten und zum Kauf akzeptiert wurden, sind berechtigt, den Kaufpreis (wie oben dargestellt) zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen auf diese Schuldverschreibungen ab und einschließlich des Zinszahlungsdatums für diese Anleihen bis zum (aber ohne Ausnahme) des Abwicklungsdatums (wie unten definiert) zu erhalten.
Der zuständige Emittent beabsichtigt, alle gültig angebotenen Notes zu akzeptieren und eine Mitteilung über eine optionale Rückzahlung in Bezug auf (i) die ausgegebenen Senior Secured Notes 2026 und (ii) die ausgegebenen Senior Notes 2026, die jeweils nach Abschluss des betreffenden Angebots vollständig zum Nennbetrag am 15. Januar 2025 gemäß deren Bedingungen noch ausstehen, zu geben. Details zu jeder solchen optionalen Rückzahlung werden vom zuständigen Emittenten in einer separaten Rückzahlungsmitteilung bereitgestellt, die gemäß den Bedingungen der betreffenden Notes am oder nach dem 18. November 2024 erteilt wird. Diese Bekanntmachung stellt keine Rücknahmemitteilung dar. Der Emittent der Senior Secured Notes 2027 hat zum Zeitpunkt dieses Jahres nicht die Absicht, verbleibende Senior Secured Notes 2027 mit den Erlösen aus der neuen Finanzierung zurückzulösen.
Nach der Annullierung der gültig angebotenen und zum Kauf akzeptierten Notes beträgt der Gesamtbetrag (i) der ausstehenden Kapitalbetrag von (i) den ausstehenden Senior Secured Notes 2026 2026 im Rahmen des Senior Secured Bond-Emittenten 2026 57.730.000 €, (ii) die ausstehenden Senior Notes 2026 des Senior Notes 2026, die am Abwicklungstag der Senior Notes 2026 unter dem Senior Notes 2026 ausstehenden Vertrag betragen € 41.909.000 und (iii) die ausstehenden Senior Secured Notes 2027 des 2027 Senior Secured Notes Emittent, der am Abwicklungstag im Rahmen der Senior Secured Notes Inventure 2027 noch aussteht, beläuft sich auf 368.130.000 €.
Vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung oder Aufhebung der neuen Finanzierungsbedingung und der allgemeinen Bedingungen erwarten die Emittenten eine Zahlung für die Schuldverschreibungen jeder Serie von Forderungen, die am 7. Oktober 2024 (dem "Abwicklungsdatum") gültig angeboten und zum Kauf akzeptiert wurden. Eine solche Zahlung über die Clearingsysteme erlöst die Zahlungsverpflichtungen jedes Emittenten in Bezug auf die Zahlung des Kaufpreises und der aufgelaufenen Zinsen. Unter keinen Umständen werden Zinsen gezahlt, weil sich die Übertragung der Gelder an die Schuldverschreiber durch eines der Clearing-Systeme verzögert.
Die Emittenten, ihre jeweiligen Muttergesellschaften und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften behalten sich auch jederzeit oder von Zeit zu Zeit nach Abschluss der Angebote das Recht vor, offene Marktkäufe, privat ausgehandelte Transaktionen, Übernahmeangebote, Austauschangebote, Rücklösungen oder sonstige Vorgaben durchzuführen (einschließlich, ohne Ausnahme, solche, die gemäß diesen Angeboten angeboten, aber nicht zum Kauf angenommen wurden). in jedem Fall zu Bedingungen, die günstiger oder günstiger sein können als die von den Angeboten vorgesehenen.
Weitere Informationen
Alle Fragen oder Hilfsanfragen im Zusammenhang mit (i) den Angeboten können an einen der Händlermanager gerichtet werden, und (ii) das Angebot der Schuldverschreibungen kann an den Tender Agent gerichtet werden; die Kontaktdaten zu jedem dieser Angebote sind auf der Rückseite dieser Bekanntmachung angegeben.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Anleihen. Die Angebote wurden ausschließlich gemäß dem Tender Offer Memorandum gemacht, und die Informationen in dieser Bekanntmachung sind durch Bezug auf das Tender Offer Memorandum eingeschränkt.
Diese Mitteilung wird von INEOS Quattro Finance 2 Plc, INEOS Quattro Finance 1 Plc und INEOS Styrolution Group GmbH veröffentlicht und enthält Informationen, die für Artikel 7 des MAR als Insiderinformationen qualifiziert oder qualifiziert sein könnten, einschließlich Informationen im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Angebot. Für die Zwecke von MAR und Artikel 2 der Kommissions-Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 (einschließlich der Einschränkung des britischen Landesrechts gemäß dem European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils geänderten Fassung)) wird diese Mitteilung von Dirk Arhelger, Leiter der Investor Relations bei INEOS Quattro Finance 2 Plc, INEOS Quattro Finance 1 Plc und INEOS Styrolution Group GmbH gemacht.
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DIE HERAUSGEBENDEN INEOS Quattro Finance 1 plc INEOS Quattro Finance 2 Plc Hawkslease, Chapel Lane Lyndhurst Hampshire, SO43 7FG INEOS Styrolution Group GmbH Mainzer Landstraße 50 60325 Frankfurt am Main Deutschland |
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Anfragen nach Informationen im Zusammenhang mit den Angeboten richten sich an: |
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HÄNDLERMANAGER |
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Goldman Sachs Bank Europe SE Marienturm Taunusanlage 9-10 D-60329 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +44 20 7774 4836 Achtung: Liability Management Group E-Mail: liabilitymanagement.eu@gs.com |
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ING Bank N.V., Londoner Filiale 8-10 Moorgate London EC2R 6DA Vereinigtes Königreich
Telefon: +44 20 7767 6784 E-Mail: liability.management@ing.com Achtung: Liability Management Group |
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Banco Santander, S./A. Ciudad Grupo Santander Avenida De Cantabria s/n Edificio Encinar 28660 Boadilla del Monte Madrid Spanien Achtung: Haftungsmanagement E-Mail: liabilitymanagement@gruposantander.com |
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Anfragen nach Informationen zu den Ausschreibungsverfahren der Notes sind an den Ausschreibungsbeauftragten zu richten: |
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DER TENDERAGENT Kroll Issuer Services Limited Der Splitter 32 London Bridge Street London SE1 9SG Vereinigtes Königreich Achtung: Owen Morris Telefon: + 44 20 7704 0880 E-Mail: ineos@is.kroll.com Angebotswebsite: https://deals.is.kroll.com/ineoseuro |
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Bekanntmachung muss zusammen mit dem Tender Offer Memorandum gelesen werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf eines der hier beschriebenen Wertpapiere dar, noch darf es ein Angebot oder Verkauf solcher Wertpapiere in einer Rechtsordnung geben, in der ein solches Angebot, eine solche Einladung oder ein solches Verkaufsangebot rechtswidrig wäre. Die Angebote wurden ausschließlich gemäß dem Tender Offer Memorandum gemacht.
Diese Ankündigung enthält sowohl historische als auch zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind keine historischen Fakten, sondern nur Vorhersagen und können im Allgemeinen durch Aussagen identifiziert werden, die Formulierungen wie "will", "können", "sollten", "könnten", "fortsetzen", "erwarten", "glauben", "erwarten", "planen", "wahrscheinlich", "erscheinen", " "Projektion", "Schätzung", "Absicht", "Risiko", "Ziel", "Ziel", "Unternehmung", "Aussicht", "Optimistisch", "Aussichten" oder andere Wörter oder Phrasen von ähnlicher Bedeutung. Ebenso sind Aussagen, die unsere Ziele, Pläne oder Vorgaben beschreiben, ebenfalls zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen, die sich auf die zukünftige operative Leistung der Emittenten oder deren jeweilige Muttergesellschaften oder auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, die sie in Zukunft erwarten oder erwarten, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den damaligen aktuellen Plänen, Schätzungen und Prognosen der Emittenten oder der jeweiligen Muttergesellschaften und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Faktoren, die diese zukunftsgerichteten Aussagen wesentlich beeinflussen könnten, finden Sie im Tender Offer Memorandum unter der Überschrift "Risikofaktoren". Schuldverschreiber werden gebeten, diese Faktoren bei der Bewertung der zukunftsgerichteten Aussagen sorgfältig zu berücksichtigen und werden gewarnt, sich nicht zu sehr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die in dieser Ankündigung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erfolgen nur zum Datum dieser Bekanntmachung, und wir übernehmen keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, um neue Informationen, zukünftige Ereignisse oder andere Ereignisse widerzuspiegeln. Angesichts dieser Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten die zukunftsgerichteten Ereignisse eintreten oder auch nicht. Wir können Ihnen nicht garantieren, dass prognostizierte Ergebnisse oder Ereignisse erreicht werden.
ANGEBOTS- UND VERTRIEBSBESCHRÄNKUNGEN
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung oder das Tender Offer Memorandum kommt, sind von jedem der Emittenten, den Händlermanagern und dem Tender Agent verpflichtet, sich über solche Einschränkungen zu informieren und einzuhalten.
USA
Die Angebote werden nicht direkt oder indirekt gemacht und werden auch nicht direkt oder indirekt in oder in oder durch die Nutzung der Post oder durch irgendeine Weise oder Mittel des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder irgendeiner Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine US-Person (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 definiert) gemacht werden, wie geändert (jeweils eine "US-Person")). Dazu gehören, aber nicht ausschließlich, Faxübertragung, elektronische Post, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation. Dementsprechend werden Kopien des Tender Offer Memorandum und alle anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Angeboten nicht direkt oder indirekt per Post verschickt oder anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet (einschließlich, ohne Ausnahme, von Verwahrern, Nominierten oder Treuhändern) in oder in die Vereinigten Staaten oder an eine US-Person, und die Notes dürfen in den Angeboten nicht durch eine solche Nutzung angeboten werden, Mittel, Instrumentalität oder Einrichtung oder von Personen, die sich in den Vereinigten Staaten oder von einer US-Person aufhalten, innerhalb oder von ihnen wohnen. Jede angebliche Übernahme von Notes in den Angeboten, die direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und jede angebliche Übernahme von Notes durch eine Person in den Vereinigten Staaten, durch eine US-Person, durch jede Person, die im Namen oder zum Vorteil einer US-Person handelt, oder durch einen Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler, die auf nicht-ermessener Grundlage für einen Prinzipal handeln, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten oder für eine US-amerikanische Person erteilt, ist ungültig und wird nicht akzeptiert.
Das Tender Offer Memorandum ist kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an US-amerikanische Personen. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung unter oder eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act erfolgt.
Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der an einem Angebot teilnimmt, wird angeben, dass er keine US-Person ist, die sich in den Vereinigten Staaten befindet und nicht an einem solchen Angebot aus den Vereinigten Staaten teilnimmt, oder dass er nicht nach Ermessen für einen außerhalb der Vereinigten Staaten ansässigen Auftraggeber handelt, der keinen Befehl zur Teilnahme an diesem Angebot aus den Vereinigten Staaten gibt und keine US-Person ist. Für die Zwecke dieses und des obigen Absatzes bezeichnet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen (einschließlich Puerto Rico, der Amerikanischen Jungferninseln, Guam, Amerikanisch-Samoa, Wake Island und der Nördlichen Marianen), jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.
Vereinigtes Königreich
Das Tender Offer Memorandum wird ausschließlich an bestehende Schuldverschreiber verteilt und richtet sich nur an solche bestehenden Schuldverschreiber im Vereinigten Königreich, wo diese (wenn sie Kunden des Unternehmens wären) per se professionelle Kunden oder per se berechtigte Gegenparteien des Unternehmens im Sinne der Regeln der Financial Conduct Authority ("FCA") wären") Das Tender Offer Memorandum richtet sich nicht an oder richtet sich nicht an Personen, die im Sinne der FCA-Regeln Privatkunden wären, und solche Personen sollten nicht darauf handeln oder sich darauf verlassen. Empfänger des Tender Offer Memorandums sollten darauf achten, dass das Unternehmen in Bezug auf die Angebote auf eigene Rechnung handelt und gegenüber keiner anderen Person für die Gewährung der Schutzmaßnahmen verantwortlich ist, die den Kunden des Unternehmens gewährt oder für Beratung im Zusammenhang mit den Angeboten.
Darüber hinaus erfolgt die Mitteilung des Tender Offer Memorandum und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Angeboten nicht, und diese Dokumente und/oder Materialien wurden von einer bevollmächtigten Person für die Zwecke von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 nicht genehmigt. Dementsprechend werden solche Dokumente und/oder Materialien nicht verteilt an, und darf nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich weitergegeben werden. Die Weitergabe solcher Dokumente und/oder Materialien als Finanzförderung erfolgt nur an Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition von Investment Professionals fallen (wie in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 definiert, in der geänderten Fassung ("Financial Promotion Order") oder Personen, die unter Artikel 43 der Financial Promotion Order fallen, oder andere Personen, denen sie sonst rechtmäßig gemäß der Financial Promotion Order erlassen werden könnte.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
In jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (dem "relevanten Staat") richten sich die Angebote ausschließlich an qualifizierte Investoren in diesem relevanten Staat im Sinne der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017, in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung").
Jede Person in einem relevanten Bundesstaat, die eine Mitteilung bezüglich der im Tender Offer Memorandum vorgesehenen Angebote erhält, gilt als berechtigt und mit dem Händlermanager und den Emittenten vereinbart, dass sie im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung qualifizierter Anleger ist.
Belgien
Weder das Tender Offer Memorandum noch andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Angeboten wurden der Financial Services and Markets Authority (Autorité des services et marchés financiers/Autoriteit voor financiële diensten en markten) eingereicht oder werden zur Genehmigung oder Anerkennung vorgelegt undDementsprechend dürfen die Angebote in Belgien nicht im Rahmen eines öffentlichen Angebots abgegeben werden, wie in den Artikeln 3 und 6 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote, wie sie von Zeit zu Zeit geändert oder ersetzt wurden. Dementsprechend dürfen die Angebote nicht beworben werden und sie werden nicht verlängert, und weder das Angebotsschreiben noch andere Dokumente oder Materialien zu den Angeboten (einschließlich Memorandums, Informationsrundschrift, Broschüren oder ähnliche Dokumente) wurden oder sollen direkt oder indirekt an eine Person in Belgien verteilt oder verfügbar gemacht werden, außer wenn es sich nur um Wertpapiere handelt, die von "qualifizierten Investoren" im Sinne des Artikels gehalten werden 2(e) der EU-Prospektverordnung, die auf eigene Kosten handelt. Das Tender Offer Memorandum wurde ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Investoren und ausschließlich für den Zweck der Angebote ausgegeben. Dementsprechend dürfen die im Tender Offer Memorandum enthaltenen Informationen weder für andere Zwecke verwendet noch an andere Personen in Belgien weitergegeben werden.
Frankreich
Die Angebote werden weder direkt noch indirekt in der Republik Frankreich ("Frankreich") gemacht, außer an qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés), wie in Artikel L.411-2 1° des französischen Code monétaire et financier und in Artikel 2(e) der Prospektverordnung definiert. Keines der Tender Offer Memorandums, dieser Mitteilung oder sonstige Dokumente oder Materialien zu den Angeboten wurden in Frankreich verteilt oder werden auch nicht an qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) verteilt, und nur qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) sind berechtigt, an den Angeboten teilzunehmen. Das Tender Offer Memorandum, diese Bekanntmachung und alle anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Angeboten wurden weder zur Freigabe noch von der Autorité des marchés financiers eingereicht oder von ihr genehmigt.
Italien
Keines der Angebote, des Tender Offer Memorandums, dieser Bekanntmachung oder sonstiger Dokumente oder Materialien zu den Angeboten wurden oder werden dem Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") vorgelegt oder werden.
Die Angebote werden in der Republik Italien als ausgenommene Angebote gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998, in der jeweils gültigen Fassung (dem "Finanzdienstleistungsgesetz") und Artikel 35-bis, Absatz 4 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 durchgeführt.
Schuldverschreiber oder wirtschaftlich berechtigte Eigentümer der Anleihen können einige oder alle ihrer Anleihen gemäß den Angeboten durch autorisierte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz, CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15. Februar 2018, in der jeweils geänderten Fassung, solche Aktivitäten in Italien durchführen dürfen, anbieten. und Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung) und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den von CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde auferlegten Anforderungen.
Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich Informationspflichten gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit den Notes oder den Angeboten einhalten.
Spanien
Keines eines Angebots, des Tender Offer Memorandum oder dieser Bekanntmachung stellt ein Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit in Spanien gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 oder eines Übernahmeangebots in Spanien nach Gesetz 6/2023 vom 17. März über Wertpapiermärkte und Anlagedienstleistungen sowie gemäß dem Königlichen Dekret 1066/2007 vom 27. Juli dar, alle in der geänderten Fassung, sowie etwaige daraus erlassene Regelung.
Dementsprechend wurden das Tender Offer Memorandum und diese Bekanntmachung nicht zur Genehmigung oder Genehmigung durch die spanische Wertpapiermarktaufsicht (Comisión Nacional del Mercado de Valores) eingereicht.
Schweiz
Ein öffentliches Angebot im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes ("FinSA") darf in der Schweiz in Bezug auf die Notes weder direkt noch indirekt gemacht werden. Daher stellen weder das Tender Offer Memorandum noch andere Angebots- oder Marketingmaterialien im Zusammenhang mit den Notes einen Prospekt dar, wie dieser Begriff gemäß Artikel 35 FinSA oder als Listingprospekt im Sinne der Listingregeln der SIX Swiss Exchange verstanden wird. Dementsprechend gelten die ansonsten für Investoren in der Schweiz geltenden Anlegerschutzregeln nicht für die Angebote. Im Zweifelsfall wird Investoren mit Sitz in der Schweiz empfohlen, bezüglich der Angebote ihren rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Berater zu kontaktieren.
Luxemburg
Die Bedingungen des Tender Offer Memorandum wurden nicht von der Luxemburger Finanzdienstleistungsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) für Zwecke eines öffentlichen Angebots im Großherzogtum Luxemburg ("Luxemburg") genehmigt und werden ihr nicht zur Genehmigung vorgelegt. Dementsprechend dürfen die Angebote in Luxemburg weder direkt noch indirekt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und weder das Tender Offer Memorandum noch andere Prospekte, Antragsformen, Anzeigen oder sonstiges Material darf in Luxemburg verteilt oder anderweitig verfügbar gemacht oder in Luxemburg veröffentlicht werden, außer in Fällen, die kein öffentliches Angebot an die Öffentlichkeit darstellen. vorbehaltlich der Prospektanforderungen gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 10. Juli 2005 über Prospekte für Wertpapiere.
Allgemein
Keines der Tender Offer Memorandums, diese Bekanntmachung oder deren elektronische Übermittlung stellt ein Kaufangebot oder die Aufforderung zu einem Angebot zum Verkauf von Notes dar (und Übernahmen von Notes gemäß den Angeboten werden von den Kreditnehmern nicht akzeptiert) unter irgendwelchen Umständen, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. In jenen Rechtsordnungen, in denen die Wertpapier-, Blue Sky- oder andere Gesetze verlangen, dass ein Angebot von einem lizenzierten Broker oder Händler gemacht wird und die Händlermanager oder einer ihrer Partner ein solcher lizenzierter Broker oder Händler in einer solchen Rechtsordnung ist, gilt dieses Angebot als von den Händlermanagern oder einem solchen Partner, je nach Fall im Namen des Emittenten in dieser Zuständigkeit.
Zusätzlich zu den oben genannten Angaben in Bezug auf die Vereinigten Staaten wird jeder Schuldverschreibungsnehmer, der an einem Angebot teilnimmt, als jemand anderes im Tender Offer Memorandum festgelegte Aussagen abgeben. Jedes Angebot von Anleihen zum Kauf gemäß den Angeboten eines Schuldverschreibers, der diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird nicht akzeptiert.
Jeder der Emittenten, die Händlermanager und der Tender Agent behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen im Zusammenhang mit jedem Angebotsangebot von Notes zum Kauf gemäß einem Angebot zu untersuchen, ob eine solche Zusicherung eines Schuldverschreibers korrekt ist und, falls eine solche Untersuchung durchgeführt wird und die Emittenten (aus welchem Grund auch immer) feststellen, dass diese Aussage nicht korrekt ist, Ein solches Angebot oder eine solche Einreichung kann abgelehnt werden.