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INEOS QUATTRO KÜNDIGT DEN PREIS FÜR DAS ANGEBOT WEITERER SENIOR SECURED NOTES MIT FÄLLIGKEIT 2029 AN.
INEOS Quattro Holdings Limited (ehemals INEOS Styrolution Holding Limited) gab heute bekannt, dass ihre indirekte, hundertprozentige Tochtergesellschaft INEOS Quattro Finance 2 Plc (der "Emittent") insgesamt 250 Millionen Euro an zusätzlichen senioren gesicherten Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029 (die "Additional Notes") bei bestimmten Investoren in einer privaten Transaktion (der "Transaktion") eingezahlt hat. Die zusätzlichen Schuldverschreibungen werden gemäß dem Vertrag vom 14. November 2023 ausgegeben, der die ausstehenden 8 1/2 % Senior gesicherten Anleihen des Emittenten für 2029 regelt. Der Emittent beabsichtigt, den Erlös aus der Transaktion zu verwenden, um einen Teil der ausstehenden Beträge im Rahmen der Term Loan B Facilities 2026 gemäß dem Kreditvertrag vom 31. Juli 2020 (in der geänderten und neu geänderten Fassung) zurückzuzahlen und damit verbundene Gebühren und Ausgaben zu bezahlen.
Es kann keine Garantie geben, dass die Transaktion abgeschlossen wird.
Kontakt
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Dirk Arhelger
Leiter der Gruppenkasse und Investor Relations
Telefon: +49 69 509550 1168
E-Mail: Dirk.Arhelger@ineos.com
Warnhinweis
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keinen Prospekt oder ein Verkaufsangebot oder die Aufforderung zu einem Kaufangebot eines Wertpapiers in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Gerichtsbarkeit dar. Die Additional Notes wurden nicht und werden auch nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne Registrierung oder eine Ausnahme von der Registrierung nach dem Securities Act nicht angeboten oder verkauft werden. Die Additional Notes werden in einer privaten Emission angeboten, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit sind, und werden dementsprechend nur an Nicht-US-amerikanische Personen außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit Regulation S nach dem Securities Act.
Diese Mitteilung wird weder verbreitet noch für die Zwecke von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000, in der jeweils gültigen Fassung (dem "FSMA"), von einer nach dem FSMA autorisierten Person. Dementsprechend wird diese Mitteilung nur an Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an Personen, die: (i) Berufserfahrung in Angelegenheiten betreffen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung fallen (die "Financial Promotion Order"), (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) fallen ("vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen usw.") der Financial Promotion Order, (iii) außerhalb des Vereinigten Königreichs liegen oder (iv) Personen sind, denen eine Einladung oder Anreiz zur Beteiligung von Investitionstätigkeiten (im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig mitgeteilt oder dazu veranlasst werden kann (alle Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Dementsprechend bestätigt und bestätigt der Empfänger durch die Annahme dieser Mitteilung, dass es sich um eine solche relevante Person handelt. Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an relevante Personen und darf nicht von Personen gehandelt oder verlässlich genutzt werden, die keine relevanten Personen sind. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur relevanten Personen zur Verfügung und wird ausschließlich mit relevanten Personen ausgeübt. Jede Person, die keine relevante Person ist, sollte auf Grundlage dieser Mitteilung keine Maßnahmen ergreifen und sich nicht darauf verlassen.
Der Zielmarkt für die Additional Notes sind ausschließlich berechtigte Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils wie in der Richtlinie 2014/65/EU in der jeweils gültigen Fassung definiert. Die Additional Notes sind nicht dazu bestimmt, einem Privatanleger im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Privatanleger eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein "Privatkunden" gemäß Punkt (11) von
Artikel 4(1) der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in der geänderten Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), wenn diese Kunde nicht als professioneller Kunde gemäß Punkt (10) von Artikel 4(1) von MiFID II qualifiziert wäre; oder (iii) kein "qualifizierter Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung ist. Folglich wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der geänderten Fassung der "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderliches Schlüsselinformationsdokument für das Angebot oder den Verkauf der zusätzlichen Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Verfügbarkeit für Privatanleger im EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der zusätzlichen Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Verfügbarkeit für Privatanleger im EWR gemäß der EU-PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Die Additional Notes sind nicht dazu bestimmt, einem Privatanleger im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Privatanleger eine Person, die eine (oder mehrere) von: (i) Privatkunden, wie in Punkt (8) von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/565 definiert, wie sie gemäß dem Europäischen Austrittsgesetz 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des FSMA und aller nach dem FSMA erlassenen Regeln oder Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97, sofern der Kunde nicht als professioneller Kunde gemäß Punkt (8) von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gilt, da dies gemäß dem EUWA Teil des nationalen Rechts ist; oder (iii) kein qualifizierter Anleger gemäß Artikel 2 der britischen Prospektverordnung zu sein. Kein durch die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 erforderliches Schlüsseldokument, da es gemäß der EUWA (der "UK PRIIPs Regulation") Teil des nationalen Rechts ist, um die zusätzlichen Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder sie anderweitig für Privatanleger im Vereinigten Königreich zur Verfügung zu stellen, wurde erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der zusätzlichen Anleihen oder deren anderweitige Verfügbarkeit für Privatanleger im Vereinigten Königreich nach dem Vereinigten Königreich rechtswidrig sein PRIIPs Regulierung.
Diese Pressemitteilung soll kein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Investition der Additional Notes darstellen. Die Additional Notes werden weder direkt noch indirekt in, in oder von der Schweiz im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes ("FinSA") öffentlich angeboten, verkauft oder beworben und werden auf keinen Handelsplatz (Börse oder multilaterale Handelseinrichtung) in der Schweiz zugelassen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
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Alle Aussagen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, nicht die historischen Tatsachen, einschließlich – ohne Ausnahme – Angaben zu unserer zukünftigen finanziellen Lage, Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit unserem Geschäft, unserer Strategie, Investitionsausgaben, prognostizierten Kosten sowie unseren Plänen und Zielen für zukünftige Geschäfte – basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zu zukünftigen Ereignissen und können als "zukunftsgerichtete Aussagen" angesehen werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind Gegenstand zu einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten. Wörter wie "erwarten", "annehmen", "glauben", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "planen", "planen", "riskieren", "sollen", "wollen" und ähnliche Ausdrücke oder die negativen Ausdrücke dieser Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen. Darüber hinaus haben wir oder unsere Vertreter, die im Zusammenhang mit von uns bereitgestellten Informationen handeln, von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete Aussagen mündlich oder schriftlich gemacht oder können diese zukunftsgerichteten Aussagen in Pressemitteilungen (auch auf unserer Website), Berichten an unsere Wertpapierinhaber und anderen Mitteilungen enthalten sein, aber sind nicht beschränkt darauf. Obwohl wir glauben, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen widergespiegelten Erwartungen vernünftig sind, können wir nicht garantieren, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen. Jede zukunftsgerichtete Aussage gilt nur zum Zeitpunkt ihrer Abgabe und soll keine Zusicherungen für zukünftige Ergebnisse geben. Sie sollten sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten. Wir lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderweitiges. Von Zeit zu Zeit treten neue Risikofaktoren auf, und es ist uns nicht möglich, alle dieser Risikofaktoren vorherzusagen, noch können wir die Auswirkungen all dieser Risikofaktoren auf unser Geschäft oder das Ausmaß bewerten, in dem ein Faktor oder eine Kombination von Faktoren dazu führen kann, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von denen in zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Angesichts dieser Risiken und Unsicherheiten sollten Sie sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen als Vorhersage tatsächlicher Ergebnisse verlassen.