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INEOS kündigt den Abschluss der Emission von Senior Secured Notes mit Fälligkeit 2028 an

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LYNDHURST – 16. Februar 2023

INEOS Holdings Limited gab heute bekannt, dass ihre indirekte, vollständig im Besitz befindliche Tochtergesellschaft INEOS Finance plc ihre zuvor angekündigte Emission (das "Angebot") von 425 Millionen US-Dollar im Gesamtkapitalbetrag von 6,750 % Senior Secured Notes für 2028 und einem Gesamtkapitalbetrag von 400 Millionen Euro in Höhe von 6,625 % Senior Secured Notes für 2028 (zusammen die "Notes") abgeschlossen hat. INEOS Finance plc beabsichtigt, den Erlös aus dem Angebot zusammen mit dem Erlös aus einem zusätzlichen Kredit in Höhe von  1.200 Millionen US-Dollar und 700 Millionen Euro zu verwenden, um (i) die bestehenden bestehenden besicherten Senior-Term-Darlehen von 2.073,7 Millionen Euro zurückzuzahlen, die 2024 gemäß dem Kreditvertrag vom 27. April 2012 fällig sind (in der geänderten und neu bearbeiteten Fassung), (ii) für allgemeine Unternehmenszwecke und (iii) für die Zahlung der damit verbundenen Transaktionsgebühren und -ausgaben (zusammenfassend die "Transaktionen").

Kontakt

 Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Richard Longden
Mobil: +41 (0) 799 626 123

Warnhinweis

Diese Pressemitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keinen Prospekt oder ein Verkaufsangebot oder die Aufforderung zu einem Kaufangebot eines Wertpapiers in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Gerichtsbarkeit dar. Die Notes wurden nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (dem "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung oder eine Ausnahme von der Registrierung nach dem Securities Act erfolgt. Die Notes werden in einem privaten Angebot angeboten, das von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist, und werden dementsprechend nur an: (i) qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Regel 144A des Securities Act und (ii) bestimmten Personen außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit Regulation S nach dem Securities Act angeboten. 

Diese Mitteilung wird weder verbreitet noch für die Zwecke von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (in der geänderten Fassung) (dem "FSMA") von einer nach dem FSMA autorisierten Person. Dementsprechend wird diese Mitteilung nur an Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an Personen, die (i) Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen haben, die unter Artikel 19(5) der Financial Services Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung fallen (die "Financial Promotion Order"), (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) fallen ("vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen usw.") der Financial Promotion Order, (iii) außerhalb des Vereinigten Königreichs liegen oder (iv) Personen sind, denen eine Einladung oder Anreiz zur Beteiligung von Investitionstätigkeiten (im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig mitgeteilt oder dazu veranlasst werden kann (alle Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet). Dementsprechend bestätigt und bestätigt der Empfänger durch die Annahme dieser Mitteilung, dass es sich um eine so relevante Person handelt. Die Mitteilung richtet sich ausschließlich an relevante Personen und darf nicht von Personen gehandelt oder vertraut werden, die keine relevanten Personen sind. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit relevanten Personen ausgeübt.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, einem Privatanleger im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Privatanleger eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein "Privatkunden" gemäß Punkt (11) von Artikel 4(1) der Richtlinie 2014/65/EU (in der geänderten Fassung "MiFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in der geänderten Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), wenn diese Kunde nicht als professioneller Kunde gemäß Punkt (10) von Artikel 4(1) von MiFID II qualifiziert wäre; oder (iii) kein "qualifizierter Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung ist. Folglich wurde kein durch die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der geänderten Fassung der "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderliche Schlüsselinformationsdokument für das Angebot oder Verkauf der Anleihen oder für die anderweitige Verfügbarkeit der Privatanleger im EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder deren anderweitige Verfügbarkeit für Privatanleger im EWR nach der EU-PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Notes sind nicht dazu bestimmt, einem Privatanleger im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Privatanleger eine Person, die eine (oder mehrere) von: (i) Privatkunden, wie in Punkt (8) von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/565 definiert, wie sie gemäß dem Europäischen Austrittsgesetz 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") und etwaige nach dem FSMA erlassenen Regeln oder Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97, sofern der Kunde nicht als professioneller Kunde qualifiziert wäre, wie in Punkt (8) von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, da sie gemäß der EUWA Teil des nationalen Rechts ist; oder (iii) kein qualifizierter Anleger gemäß Artikel 2 der britischen Prospektverordnung zu sein. Kein durch die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 erforderliches Schlüsselinformationsdokument, da es gemäß der EUWA (der "UK PRIIPs Regulation") Teil des nationalen Rechts ist, um die Notes anzubieten oder zu verkaufen oder sie anderweitig für Privatanleger im Vereinigten Königreich zugänglich zu machen, wurde erstellt, und daher kann das Anbieten oder Verkaufen der Notes oder das anderweitige Bereitstellen der Notes an Privatanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK PRIIPs Regulation rechtswidrig sein.

Darüber hinaus sind die Notes nicht dazu bestimmt, in Belgien angeboten, verkauft oder anderweitig verfügbar gemacht zu werden, und dürfen in Belgien keinem Verbraucher (consument/consommateur) im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (Wetboek van economisch recht/Code de droit économique), wie es von Zeit zu Zeit geändert wird, angeboten, verkauft oder anderweitig verfügbar gemacht werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

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